Medizinalcannabis · Apotheken und Versorgung

Wer meldet Lieferengpässe bei Arzneimitteln?

Häufige Fragen

Wer muss einen Lieferengpass beim BfArM melden?

Nach der BfArM-Seite zur Meldeverpflichtung richtet sich die Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen an pharmazeutische Unternehmen. Eine Meldung ist nötig, wenn über voraussichtlich zwei Wochen hinaus den üblichen Auslieferungen nicht nachgekommen werden kann oder eine deutlich erhöhte Nachfrage nicht bedient werden kann. Apotheken nennt die Seite nicht.

Wo sehe ich, ob mein Arzneimittel als Lieferengpass gemeldet ist?

Das BfArM führt eine Lieferengpass-Datenbank für gemeldete Engpässe bei Humanarzneimitteln ohne Impfstoffe. Für Impfstoffe verweist es auf das Paul-Ehrlich-Institut. Ob die Apotheke dein Präparat tatsächlich liefern kann, sagt dir die Apotheke.

Was tue ich, wenn meine Apotheke Medizinalcannabis nicht liefern kann?

Frag die Apotheke nach einer anderen Apotheke, die das Arzneimittel hat, und sprich die verordnende Praxis auf ein anderes Präparat an. Über Ersatz entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Ob dafür eine neue Genehmigung der Krankenkasse nötig ist, hängt vom Einzelfall ab. Kläre das früh, bevor die Packung leer ist.

Quellen

  1. BfArM: Meldeverpflichtungen bei Lieferengpässen
  2. BfArM: Lieferengpässe (Überblick und Datenbank)
  3. SGB V § 31 Arznei- und Verbandmittel (gesetze-im-internet.de)
  4. KBV: Cannabisarzneimittel
  5. ABDA: Medizinisches Cannabis
  6. ACM: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin
  7. Unabhängige Patientenberatung Deutschland: Beratungsangebot

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