Medizinalcannabis · Apotheken und Versorgung

Wie werden Gesundheitsdaten in der Apotheke geschützt?

Häufige Fragen

Darf die Apotheke meine Gesundheitsdaten weitergeben?

Apothekerinnen und Apotheker unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Unbefugt offenbaren ist strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Wer Fragen zur Weitergabe hat, kann direkt in der Apotheke nachfragen oder sich an die Unabhängige Patientenberatung wenden.

Muss ich bei der Abgabe von Medizinalcannabis Angaben machen?

Die Abgabe erfolgt gegen Vorlage der Verschreibung (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Die Apotheke prüft die Verschreibung vor der Abgabe. Welche weiteren Angaben sie braucht, kannst du direkt erfragen. Frag jeweils nach dem Grund, bevor du Angaben machst.

Quellen

  1. StGB § 203 (Gesetze im Internet)
  2. MedCanG (Gesetze im Internet)
  3. Apothekenbetriebsordnung § 7 (Gesetze im Internet)
  4. Unabhängige Patientenberatung: Beratungsangebot
  5. AMVV § 2, Angaben der Verschreibung

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