Medizinalcannabis · Patientenrechte und Selbsthilfe

Welche Rechte habe ich an meinen Gesundheitsdaten?

Häufige Fragen

Habe ich das Recht, meine Behandlungsakte einzusehen?

Ja. Nach § 630g Abs. 1 BGB ist dir auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, dich betreffende Behandlungsakte zu gewähren. Du kannst auch Abschriften verlangen. Das Gesetz nennt in Absatz 2 Ausnahmen. Stelle deinen Antrag am besten schriftlich, damit du den Zeitpunkt belegen kannst.

Muss ich für die Kopie meiner Behandlungsakte bezahlen?

Die erste Abschrift muss dir nach § 630g Abs. 1 BGB unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Für weitere Abschriften nennt das Gesetz keine Unentgeltlichkeit. Frag beim Antrag nach, wie die Praxis weitere Abschriften handhabt, damit es keine Überraschungen gibt.

Was tun, wenn die Praxis die Einsicht verweigert?

Setze der Praxis schriftlich eine kurze Frist und halte den Antrag mit Datum fest. Die Ablehnung der Einsicht ist nach § 630g Abs. 2 BGB zu begründen. Wenn die Praxis weiter verweigert, lass dich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten. Auch die Unabhängige Patientenberatung kann dir Hinweise geben.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630g: Einsichtnahme in die Behandlungsakte
  2. Gesetze im Internet: BGB § 630f
  3. Gesetze im Internet: StGB § 203
  4. Unabhängige Patientenberatung Deutschland

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