Medizinalcannabis · Patientenrechte und Selbsthilfe

Habe ich Anspruch auf Einsicht in meine Patientenakte?

Häufige Fragen

Wie schnell muss die Praxis meine Patientenakte herausgeben?

Nach § 630g Abs. 1 BGB ist die Einsicht auf Verlangen unverzüglich zu gewähren, also ohne unnötige Verzögerung. Eine feste Frist für Kopien nennt das Gesetz im Text nicht. Verlange die Einsicht schriftlich und notiere das Datum, damit du bei Verzögerung nachhaken kannst.

Kann die Praxis die Einsicht verweigern?

Das Gesetz kennt Ausnahmen vom Einsichtsrecht und verlangt, dass eine Ablehnung begründet wird (§ 630g BGB). Bitte um die Begründung in Textform. Bei Zweifeln hilft die Unabhängige Patientenberatung oder eine Fachanwältin für Medizinrecht.

Quellen

  1. BGB § 630g Einsichtnahme in die Patientenakte
  2. Unabhängige Patientenberatung Deutschland
  3. Gesetze im Internet: BGB § 630f

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