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Was entschied das BVerwG zu Fahrerlaubnis und Medizinalcannabis?

Häufige Fragen

Hat das BVerwG Medizinalcannabis für den Führerschein erlaubt?

Das BVerwG hat im Beschluss 3 B 2.24 vom 8. Januar 2025 nur die Beschwerde zurückgewiesen. Die Frage zur Indikation nach altem Recht hat es nicht als grundsätzlich bedeutsam angesehen. Eine allgemeine Erlaubnis zum Fahren mit Medizinalcannabis folgt daraus nicht. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft jeden Fall einzeln.

Was bedeutet ultima ratio bei Betäubungsmitteln?

Ultima ratio heißt, dass ein Mittel nur als letzter Ausweg eingesetzt werden darf. Nach § 13 Abs. 1 BtMG galt das für die Verschreibung von Betäubungsmitteln. Seit 2024 ist Cannabis nicht mehr im BtMG geregelt, deshalb spielt der Grundsatz für Cannabis heute nicht mehr dieselbe Rolle.

Quellen

  1. BVerwG, Beschluss vom 08.01.2025, 3 B 2.24
  2. § 24a StVG

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