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Wann zählt eine eingepflanzte Cannabispflanze als Setzling?

Häufige Fragen

Zählt eine eingepflanzte Cannabispflanze als Setzling?

Nach dem BayObLG-Beschluss vom 2. Februar 2026 (206 StRR 315/25) ist eine fest verwurzelte, eingepflanzte Pflanze kein Steckling und keine Jungpflanze. Sie gilt ab dem Einpflanzen als Setzling und damit als Cannabis im Sinne des § 1 Nr. 8 KCanG. Das Gericht entscheidet damit den Fall des Angeklagten nicht abschließend.

Wie viele Pflanzen darf man zu Hause anbauen?

Nach § 9 Abs. 1 KCanG sind höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig zulässig, und zwar am Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort. Cannabis aus dem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Regel gilt für Erwachsene ab 18 Jahren.

Quellen

  1. BayObLG, Beschluss vom 02.02.2026, Az. 206 StRR 315/25 (Volltext über gesetze-bayern.de)
  2. § 1 KCanG
  3. § 9 KCanG

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