Kann man mit Medizinalcannabis den Führerschein behalten?
Kann man mit Medizinalcannabis den Führerschein behalten? Eine Verschreibung schließt das nicht von vornherein aus. Erweist sich jemand allerdings als ungeeignet, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV). Maßstab für Arzneimittel ist Anlage 4 Nr. 9.6 FeV. Die Ausnahme in § 24a Abs. 4 StVG hilft beim Bußgeld, sie entscheidet aber nicht über die Eignung. Dieser Artikel erklärt, worauf es ankommt, wie du dich vorbereitest und wann die Behörde nachfragen kann.
Die Ausnahme im Straßenverkehrsrecht
Nach § 24a Abs. 4 StVG sind die Absätze 1a, 2 Satz 1 und 2a nicht anzuwenden, wenn eine dort oder in der Anlage genannte Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Die Ausnahme setzt also eine ärztliche Verschreibung, einen konkreten Krankheitsfall und eine Einnahme nach der Verordnung voraus. Wer davon abweicht, kann sich nicht auf sie berufen. Der Alkoholtatbestand in Abs. 1 ist in Abs. 4 nicht genannt. Wer Alkohol trinkt und fährt, bleibt davon erfasst.
Warum die Verschreibung wichtig ist
Nach § 3 Abs. 1 MedCanG darf Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Die Abgabe an Endverbraucher erfolgt nach § 3 Abs. 2 MedCanG nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung. Die Verschreibung ist das Fundament jeder Berufung auf die Ausnahme. Wer sie regelmäßig vorlegen kann und die Abgabe dokumentiert, hat einen klaren Nachweis für die Behandlung.
Was die Fahreignung betrifft
Die Fahreignung ist mehr als der Grenzwert. Anlage 4 Nr. 9.6 FeV bewertet die Dauerbehandlung mit Arzneimitteln: Bei einer Vergiftung (Nr. 9.6.1) und bei einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß (Nr. 9.6.2) ist die Eignung ausgeschlossen. Außerdem nennt § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FeV die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln als Anlass für ein ärztliches Gutachten. Bei der Beurteilung spielen deshalb Wirkung, Nebenwirkungen, Dosierung und Einnahmezeiten eine Rolle.
- Wirkung und Nebenwirkungen während der Fahrt
- Einnahmezeiten im Verhältnis zu den Fahrten
- Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Mitteln
- Verhalten im Straßenverkehr insgesamt
Wer ehrlich über diese Punkte Auskunft gibt, hat bessere Karten als jemand mit widersprüchlichen Angaben.
Was du mit der Praxis klären solltest
Das wichtigste Gespräch findet mit deiner Ärztin oder deinem Arzt statt. Frage, ob du nach der Einnahme fahren darfst, wie lange die Wirkung anhält und ob sich die Dosierung so anpassen lässt, dass die Fahrtüchtigkeit erhalten bleibt. Bitte außerdem um eine schriftliche Bestätigung des Behandlungszusammenhangs. Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten empfiehlt einen Arztbrief, in dem bestätigt wird, dass du korrekt eingestellt wurdest. Ein solches Schreiben kann in einem Verfahren helfen, ersetzt aber keine eigene Prüfung der Fahrtüchtigkeit.
Wann die Behörde nachfragt
Die Behörde wird tätig, wenn Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen (§ 11 Abs. 2, § 46 Abs. 3 FeV), etwa nach einer Kontrolle mit auffälligem Befund, einem Unfall oder einer Meldung. Dann kann sie ein Gutachten anordnen. In der Anordnung nennt sie Gründe, Fragen und Frist (§ 11 Abs. 6 FeV). Bringst du das Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie auf Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 FeV). Antworte deshalb fristgerecht, vollständig und sachlich.
Warum Unterlagen den Unterschied machen
Gute Unterlagen beantworten viele Fragen, bevor sie gestellt werden: die aktuelle Verschreibung, Angaben zur Dosierung, Nachweise der Abgabe und eine ärztliche Stellungnahme zur Fahrtüchtigkeit. Bewahre Kopien auf und notiere, welche Unterlagen wann an die Behörde gingen.
Was Patientinnen und Patienten vermeiden sollten
Vermeide eigenmächtige Änderungen der Dosierung, nur um ein Verfahren zu beeinflussen. Das gefährdet die Behandlung. Auch Alkohol vor einer Fahrt solltest du meiden: Abs. 4 erwähnt den Alkoholtatbestand des Abs. 1 nicht, und Alkohol verstärkt die Gefahren im Straßenverkehr. Angaben zu Konsum außerhalb der Behandlung machst du offen und nach Rücksprache.
Fahrten im Alltag planen
Einnahmezeiten, Wirkungsdauer und deine Reaktion auf die Dosis beeinflussen, wann Fahrten sinnvoll sind. Ein kurzes Protokoll hilft: Wann eingenommen, wann gefahren, wie fühlte sich die Fahrt an? Bei einer Änderung der Dosis oder des Präparats informierst du die Praxis und planst die ersten Fahrten bewusst. Eigenständige Anpassungen sind nicht sinnvoll.
Was du jetzt tun kannst
Vereinbare einen Termin mit deiner Praxis, bevor du wieder regelmäßig fährst. Kläre die Fragen zur Fahrtüchtigkeit und lass dir die Antworten dokumentieren. Bei einem Verfahren hilft eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht, die Unterlagen fristgerecht einzureichen. Hintergründe zur Verschreibung findest du im Bereich Medizinalcannabis. Die Frage nach der Ausnahme beantwortet der Artikel Schützt ein ärztliches Rezept vor dem THC-Grenzwert am Steuer?
Häufige Fragen
Kann ich mit Medizinalcannabis meinen Führerschein behalten?
Eine Verschreibung schließt das nicht aus. Entscheidend ist die Eignung: Nach Anlage 4 Nr. 9.6 FeV schließen eine Vergiftung und eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit unter das erforderliche Maß sie aus. Die Ausnahme in § 24a Abs. 4 StVG hilft nur beim Bußgeld. Sprich mit der Praxis über Fahrtüchtigkeit, Dosierung und Einnahmezeiten.
Was muss ich tun, wenn die Behörde nach meiner Behandlung fragt?
Antworte fristgerecht und vollständig. Lege die aktuelle Verschreibung, Nachweise der Abgabe und, wenn vorhanden, eine ärztliche Stellungnahme vor. Lass dich vor der Antwort rechtlich beraten, wenn du unsicher bist. Widersprüchliche Angaben solltest du vermeiden.
Quellen
- Straßenverkehrsgesetz § 24a (Gesetzestext)
- Medizinal-Cannabisgesetz § 3 (Gesetzestext)
- Straßenverkehrsgesetz § 3 (Gesetzestext)
- Fahrerlaubnis-Verordnung § 46 (Gesetzestext)
- Fahrerlaubnis-Verordnung § 11 (Gesetzestext)
- Fahrerlaubnis-Verordnung § 14 (Gesetzestext)
- Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 4 (Gesetzestext)
- BDCan: Medizinalcannabis, Fahrerlaubnis und MPU