Aktuelles und Rechtsentwicklung · Gesetzesänderungen und Entwürfe

Was hat der Bundesrat zum Mischkonsum von Cannabis und Alkohol beschlossen?

Häufige Fragen

Ab welchem THC-Wert gilt man im Straßenverkehr als Verstoß?

Nach § 24a Abs. 1a StVG ist ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt und 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat. Für den Mischkonsum mit Alkohol gilt nach § 24a Abs. 2a ein eigener Tatbestand. Die Ausnahme nach § 24a Abs. 4 betrifft nur verschriebene Arzneimittel.

Ist eine Bundesratsentschließung ein Gesetz?

Nein. Eine Entschließung des Bundesrates fordert die Bundesregierung zu einem Handeln auf, ändert aber kein Gesetz. Die Regeln im StVG bleiben unverändert, bis der Gesetzgeber sie ändert. Für dich zählt deshalb der Wortlaut des Straßenverkehrsgesetzes.

Quellen

  1. Bundesrat: Beratungsvorgang Drucksache 514/25 (Entschließung zum Mischkonsum)
  2. § 24a StVG
  3. § 25 StVG

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