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Wie bestraft das KCanG die Abgabe von Cannabis an Minderjährige?

Häufige Fragen

Ist die Abgabe von Cannabis an Minderjährige immer eine Straftat?

Ja, die Abgabe oder Weitergabe von Cannabis an Personen unter dem gesetzlichen Alter ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG strafbar. Der Grundtatbestand sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Gewinn ist dafür nicht erforderlich. Im Einzelfall entscheidet das Gericht über die konkrete Strafe.

Was ist das Regelbeispiel in § 34 Abs. 3 KCanG?

Das Regelbeispiel gilt, wenn eine Person über 21 Jahre Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen abgibt oder weitergibt. Dann liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, der Strafrahmen beträgt drei Monate bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Das Gericht prüft jeden Fall einzeln.

Quellen

  1. § 34 KCanG
  2. § 23 KCanG
  3. BGH, Beschluss vom 06.05.2026, 5 StR 135/26 (Fundstelle Bundesgerichtshof)
  4. Cannabisprävention: Gefahren für Jugendliche (BIÖG)

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