Was fordert der Linken-Antrag zur Cannabis-Legalisierung?
Stand: Oktober 2026. Die Fraktion Die Linke hat den Antrag „Gesundheit schützen - Cannabis legalisieren“ vorgelegt. Er trägt die Drucksache 21/3912 und ist auf den 29. Januar 2026 datiert; die Meldung des Bundestages dazu (hib 95/2026) stammt vom 6. Februar 2026. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, keine Schritte zur Abwicklung der Teillegalisierung zu unternehmen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Mängel im Cannabisgesetz behebt. Drei Punkte stehen im Mittelpunkt: Modellprojekte, einheitliche Genehmigungen für Anbauvereinigungen und der Wegfall der Konsumabstandsgebote. Ein Antrag ändert das geltende Recht allerdings nicht.
Was ist ein Antrag im Bundestag?
Ein Antrag ist eine Aufforderung des Bundestages an die Bundesregierung, etwas zu tun. Er wird im Plenum oder im Ausschuss beraten und kann angenommen oder abgelehnt werden. Ein Gesetz entsteht daraus erst, wenn ein Gesetzentwurf beschlossen und verkündet wird. Deshalb gilt für dich bis dahin das bisherige Recht.
Die drei Forderungen im Einzelnen
- Modellprojekte: Der Antrag will wissenschaftliche Modellprojekte ermöglichen, in denen Cannabis kontrolliert und legal abgegeben wird.
- Anbauvereinigungen: Anbauvereinigungen sollen möglichst bundesweit einheitlich und mit wenig Bürokratie genehmigt werden.
- Abstandsgebote: Die Konsumabstandsgebote sollen wegfallen, sodass Cannabiskonsum dem Nichtraucherschutz gleichgestellt wird.
Was heute schon gilt
Anbauvereinigungen sind nach § 1 Nr. 13 KCanG eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften. Ihr Zweck ist der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis an Mitglieder zum Eigenkonsum. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Behörde des jeweiligen Landes. Schon heute ist eine Erlaubnis nach § 12 Abs. 1 Nr. 6 KCanG zu versagen, wenn das befriedete Besitztum in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen liegt. Den Hintergrund erklärt der Beitrag zum Abstand von 200 Metern bei der Gründung.
Warum die Abstandsfrage umstritten ist
Die Forderung zu den Abstandsgeboten betrifft den öffentlichen Raum und die Nähe zu Schulen und Einrichtungen für junge Menschen. Der Antrag stellt Cannabiskonsum dem Nichtraucherschutz gleich. Die Begründung steht im Antrag selbst, und die Abwägung bleibt dem Bundestag überlassen.
Was zum Jugendschutz gilt
Eine Anbauvereinigung darf nach § 23 Abs. 1 KCanG Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keinen Zutritt zu ihrem befriedeten Besitztum gewähren. Dieser Schutz ist im Gesetz klar geregelt und ändert sich durch den Antrag nicht. Wer den Antrag bewertet, sollte auch die Frage stellen, wie der Jugendschutz in einem geänderten Modell aussähe. Der Antrag beantwortet diese Frage nicht im Detail. Eine Übersicht zu den Abständen bietet der Beitrag zum Abstand zu Schulen bei Clubs.
Was bedeutet der Antrag für Konsumierende?
Für Konsumierende ändert der Antrag heute nichts. Besitz, Konsum und Eigenanbau richten sich nach dem KCanG in seiner geltenden Fassung. Dort sind 25 Gramm für den Besitz und drei Pflanzen für den Eigenanbau geregelt. Wer Fragen zu den eigenen Mengen hat, findet im Beitrag zu Besitz und Konsum in der Wohnung eine Übersicht.
Prävention und Hilfe
Unabhängig davon, wie der Bundestag entscheidet, bleibt Prävention wichtig. Junge Menschen brauchen klare Informationen über Risiken, besonders beim Konsum in der Entwicklungsphase. Eltern und Fachkräfte finden Grundlagen auf der Themenseite Prävention und Jugendschutz. Wer selbst Unterstützung sucht, findet Angebote auf der Themenseite Hilfe und Beratung.
Wie geht es weiter?
Der Antrag wurde im Bundestag eingebracht und wird beraten. Ob er Mehrheiten findet und in welcher Form die Bundesregierung ihn umsetzt, ist offen. Der Stand des Vorgangs steht im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags unter der Drucksache 21/3912.
Was Modellprojekte bedeuten
Modellprojekte sind zeitlich begrenzte Vorhaben, die eine neue Regel unter kontrollierten Bedingungen erproben. Sie werden meist wissenschaftlich begleitet, damit am Ende Daten zu Wirkung und Nebenwirkungen vorliegen. Der Antrag fordert solche Projekte für die kontrollierte legale Abgabe von Cannabis. Die Meldung des Bundestages nennt dazu keine Einzelheiten.
Ein einheitliches Verfahren für Anbauvereinigungen
Erlaubnisse für Anbauvereinigungen erteilen heute die zuständigen Behörden. Der Antrag fordert eine möglichst bundesweit einheitliche Genehmigung mit wenig Bürokratie. Das würde Unterschiede zwischen den Ländern verringern. Die Anforderungen an den Antrag stehen heute in § 11 KCanG und lassen sich dort nachlesen.
Die Abstandsregeln im geltenden Recht
Das KCanG verbietet heute nach § 5 den Konsum in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie jeweils in deren Sichtweite; die Sichtweite endet, wenn der Abstand zum Eingangsbereich mehr als 100 Meter beträgt. In Fußgängerzonen gilt das Verbot zwischen 7 und 20 Uhr. Der Antrag will diese Konsumabstandsgebote entfallen lassen. Außerdem soll die Besitzobergrenze für Cannabis zu Hause auf ein Maß angehoben werden, das drei Pflanzen pro Person entspricht, und die Versorgung mit medizinischem Cannabis flächendeckend gesichert werden.
Was der Antrag offenlässt
Offen bleibt, wie Kontrolle, Qualitätssicherung und Jugendschutz in einem künftigen Modell aussehen sollen. Der Antrag nennt die Richtung, aber keine fertigen Regeln. Ob eine Fraktion daraus einen Gesetzentwurf macht, ist nicht entschieden. Wer sich eine Meinung bilden will, fragt deshalb nach den Details und leitet sie nicht allein aus der Überschrift ab.
Welche Wirkung ein Antrag hat
Ein Antrag bindet die Bundesregierung nicht unmittelbar. Er zeigt aber, welche Ziele eine Fraktion verfolgt und welche Themen sie im Parlament setzen will. Wer den Antrag verfolgt, erkennt daran, ob sich die Politik in diese Richtung bewegt. Für dich als Konsumierende oder Eltern bleibt das geltende Recht maßgeblich, bis ein Gesetz verkündet ist.
Was du jetzt tun kannst
- Lies den Antrag im Original, bevor du dir eine Meinung bildest.
- Verfolge den Vorgang über die Drucksachennummer.
- Halte dich beim Konsum an die geltenden Regeln, bis sich etwas ändert.
Häufige Fragen
Ist der Linken-Antrag zur Cannabis-Legalisierung ein Gesetz?
Nein. Der Antrag mit der Drucksache 21/3912 ist eine Aufforderung an die Bundesregierung. Er ändert das geltende Recht nicht. Ein Gesetz entsteht erst, wenn ein Gesetzentwurf beschlossen und verkündet wird. Bis dahin gelten das KCanG und die anderen bestehenden Regeln.
Was sind Konsumabstandsgebote?
Konsumabstandsgebote sind die Regeln, die den Konsum in der Nähe von Orten wie Schulen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen einschränken. Der Antrag will sie abschaffen. Die geltenden Verbote und Abstände stehen im KCanG und bleiben bis zu einer Änderung in Kraft.