Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Wird Cannabis bei einem Verstoß eingezogen?

Häufige Fragen

Wird Cannabis bei jedem Verstoß eingezogen?

Nein, eine Einziehung ist nach § 37 KCanG möglich, aber nicht vorgeschrieben. Das Wort „können“ zeigt, dass die Entscheidung im Ermessen liegt. Ob und was im Einzelfall eingezogen wird, entscheiden Behörde oder Gericht.

Auf welche Gegenstände bezieht sich die Einziehung?

Eingezogen werden können Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 34 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 KCanG bezieht (§ 37 KCanG). Der Bezug zur Tat ist die Voraussetzung.

Haben Rechtsmittel gegen Maßnahmen der Behörde aufschiebende Wirkung?

Bei Maßnahmen gegen Anbauvereinigungen nach § 27 Abs. 3 KCanG haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung (§ 27 Abs. 6 KCanG). Die Maßnahme gilt also auch während des Verfahrens weiter.

Quellen

  1. KCanG § 37: Einziehung
  2. KCanG § 34: Strafvorschriften
  3. KCanG § 36: Bußgeldvorschriften
  4. KCanG § 27: Behördliche Überwachung
  5. StGB § 74
  6. StGB § 74a
  7. OWiG § 23
  8. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
  9. Sucht & Drogen Hotline

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