Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Dürfen Nichtmitglieder das Gelände eines Clubs betreten?

Häufige Fragen

Dürfen Nichtmitglieder auf das Gelände eines Cannabis Social Clubs?

Ob Gäste das Gelände betreten dürfen, entscheidet der Verein in Satzung und Hausordnung. Personen unter 18 Jahren dürfen das befriedete Besitztum nach § 23 Abs. 1 KCanG nicht betreten. Das Gelände ist gegen unbefugtes Betreten zu sichern (§ 22 Abs. 1 KCanG), und Cannabis erhalten nur Mitglieder (§ 19 Abs. 2 KCanG). Der öffentliche Konsum ist auf dem Gelände und in dessen Sichtweite verboten (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigung
  2. KCanG § 5 Konsumverbote
  3. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  4. KCanG § 17 Anforderungen an den Anbau
  5. KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe
  6. KCanG § 22 Sicherung und Transport
  7. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften

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