Anbauvereinigungen und Clubs · Pflichten, Konzepte und Kontrollen

Muss der Club Mitgliederwechsel melden?

Häufige Fragen

Muss ein Cannabis-Club jeden neuen Eintritt der Behörde melden?

Einzelne Eintritte und Austritte nennt § 11 Abs. 6 KCanG nicht ausdrücklich. Mitzuteilen sind Änderungen bei den Antragsangaben, darunter die geschätzte Mitgliederzahl, sowie Änderungen bei Vorstand, Beschäftigten, Präventionsbeauftragtem und Konzept. Ab welcher Veränderung die Behörde eine Mitteilung erwartet, fragst du bei der Erlaubnisbehörde nach.

Bis wann muss der Club Änderungen mitteilen?

Unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch einen Monat nach Eintritt der Rechtskraft (§ 11 Abs. 6 KCanG). Eine unterlassene, unrichtige, unvollständige oder verspätete Mitteilung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 36 Abs. 1 Nr. 7 KCanG).

Was muss der Club bei einem neuen Mitglied prüfen?

Alter ab 18 Jahren, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland per amtlichem Lichtbildausweis sowie die schriftliche oder elektronische Selbstauskunft, in keinem anderen Club Mitglied zu sein. Die Selbstauskunft bewahrt der Club drei Jahre auf (§ 16 KCanG). Die Obergrenze liegt bei 500 Mitgliedern.

Quellen

  1. § 11 KCanG: Erlaubnispflicht
  2. § 12 KCanG: Versagung der Erlaubnis
  3. § 13 KCanG: Inhalt der Erlaubnis
  4. § 16 KCanG: Mitgliedschaft
  5. § 23 KCanG: Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention
  6. § 26 KCanG: Dokumentations- und Berichtspflichten
  7. § 28 KCanG: Befugnisse der Behörden zur Überwachung
  8. § 36 KCanG: Bußgeldvorschriften
  9. Sucht und Drogen Hotline

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