Anbauvereinigungen und Clubs · Gründung und Erlaubnis

Was passiert, wenn der Club mehr Mitglieder bekommt?

Häufige Fragen

Wie viele Mitglieder darf ein Cannabis Social Club höchstens haben?

Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG darf eine Anbauvereinigung höchstens 500 Mitglieder haben. Das Gesetz kennt keine Ausnahme, eine Überschreitung ist daher nicht zulässig.

Welche Menge darf ein Mitglied pro Monat erhalten?

Mitglieder ab 21 Jahren dürfen nach § 19 Abs. 3 KCanG höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat erhalten. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen höchstens 30 Gramm pro Kalendermonat erhalten, bei einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent.

Kann ein Mitglied in mehreren Clubs sein?

Nein. Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 KCanG darf eine Person nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein. Beim Eintritt versichert das Mitglied das schriftlich oder elektronisch, und der Club bewahrt die Selbstauskunft drei Jahre auf (§ 16 Abs. 3 KCanG).

Muss der Club der Behörde melden, wenn er wächst?

Ja, soweit sich Angaben aus dem Antrag ändern, etwa die geschätzte Mitgliederzahl. Solche Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen (§ 11 Abs. 6 KCanG). Die erlaubten Jahresmengen passt die Behörde bei nachgewiesener Änderung der Mitgliederzahl an (§ 13 Abs. 3 KCanG).

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 11 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 12 auf gesetze-im-internet.de
  3. Konsumcannabisgesetz § 13 auf gesetze-im-internet.de
  4. Konsumcannabisgesetz § 15 auf gesetze-im-internet.de
  5. Konsumcannabisgesetz § 16 auf gesetze-im-internet.de
  6. Konsumcannabisgesetz § 19 auf gesetze-im-internet.de
  7. Konsumcannabisgesetz § 26 auf gesetze-im-internet.de
  8. Konsumcannabisgesetz § 36 auf gesetze-im-internet.de

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