Anbauvereinigungen und Clubs · Gründung und Erlaubnis

Ist die Erlaubnis für einen Club befristet?

Häufige Fragen

Wie lange gilt die Erlaubnis für einen Cannabis Social Club?

Sieben Jahre: Nach § 14 KCanG ist die Erlaubnis auf diesen Zeitraum zu befristen. Eine Verlängerung ist nach Ablauf von mindestens fünf Jahren auf Antrag möglich. Das genaue Datum sowie Auflagen und Bedingungen stehen im Bescheid. Wenn die Gültigkeit unklar formuliert ist, frag die Behörde schriftlich nach und bewahre die Antwort auf.

Gelten die Pflichten des Clubs auch nach Erteilung der Erlaubnis?

Ja, die Pflichten aus dem KCanG bleiben im laufenden Betrieb bestehen. Dazu gehören der Präventionsbeauftragte nach § 23 Abs. 4 KCanG und das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept nach § 23 Abs. 6 KCanG. Sie sollten im Alltag umgesetzt und aktuell gehalten werden.

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  2. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention in Anbauvereinigungen
  3. KCanG § 14 Dauer der Erlaubnis
  4. KCanG § 15 Widerruf und Rücknahme der Erlaubnis
  5. KCanG § 16 Mitgliedschaft

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