Anbauvereinigungen und Clubs · Gründung und Erlaubnis

Was passiert nach der Erteilung der Erlaubnis?

Häufige Fragen

Was muss ein Club nach der Erlaubnis als Erstes tun?

Die Verantwortlichen sollten die Erlaubnis und die laufenden Pflichten festhalten. Der Präventionsbeauftragte nach § 23 Abs. 4 KCanG muss benannt sein, und das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept nach § 23 Abs. 6 KCanG muss zu den Abläufen passen.

Dürfen Jugendliche nach der Erlaubnis das Gelände betreten?

Nach § 23 Abs. 1 KCanG haben Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt zum befriedeten Besitztum der Anbauvereinigung. Der Club sollte den Zutritt an jedem Zugang kontrollieren und deutlich kennzeichnen.

Wer darf in einem Club Cannabis anbauen?

Nach § 17 Abs. 1 KCanG darf Cannabis in Anbauvereinigungen nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden. Nichtmitglieder dürfen am Anbau nicht beteiligt werden.

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  2. KCanG § 17 Anforderungen an den gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis
  3. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention in Anbauvereinigungen
  4. KCanG § 6 Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot
  5. KCanG § 13 Inhalt der Erlaubnis
  6. KCanG § 14 Dauer der Erlaubnis
  7. KCanG § 15 Widerruf und Rücknahme der Erlaubnis
  8. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten von Anbauvereinigungen
  9. KCanG § 27 Maßnahmen der behördlichen Überwachung
  10. KCanG § 29 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
  11. KCanG § 16 Mitgliedschaft

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