Anbauvereinigungen und Clubs · Gründung und Erlaubnis

Welche Personendaten verlangt der Antrag auf Erlaubnis?

Häufige Fragen

Welche Personendaten braucht der Antrag für einen Cannabis Social Club?

Der Antrag nach § 11 Abs. 4 KCanG verlangt Personalien und Kontaktdaten des Vorstands und aller weiteren vertretungsberechtigten Personen. Dazu kommen Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister, die höchstens drei Monate alt sein dürfen. Außerdem gehören die Angaben zu entgeltlich Beschäftigten mit Zugang zu Cannabis und zum Präventionsbeauftragten dazu.

Wie muss der Antrag für die Anbauvereinigung eingereicht werden?

Der Antrag ist nach § 11 KCanG schriftlich oder elektronisch zu stellen. Er muss die vorgeschriebenen Angaben und Nachweise in deutscher Sprache enthalten. Welche Stelle zuständig ist und in welcher Form sie den Antrag annimmt, erfragst du vor dem Einreichen direkt bei der Behörde.

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Anbau
  2. KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigung
  3. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  4. Konsumcannabisgesetz § 12 auf gesetze-im-internet.de
  5. Konsumcannabisgesetz § 22 auf gesetze-im-internet.de
  6. Konsumcannabisgesetz § 16 auf gesetze-im-internet.de

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