Welche Personendaten verlangt der Antrag auf Erlaubnis?
Der Antrag für eine Anbauvereinigung verlangt Personendaten zum Verein, zum Vorstand und zu bezahlten Beschäftigten. Nach § 11 Abs. 4 KCanG müssen diese Angaben und Nachweise in deutscher Sprache enthalten sein. Wer einen Club gründet, arbeitet die Liste des Gesetzes deshalb Punkt für Punkt ab, bevor der Antrag schriftlich oder elektronisch gestellt wird.
Angaben zum Verein selbst
Am Anfang stehen die Daten, die den Verein eindeutig beschreiben. Dazu gehören der Name, die Telefonnummer, elektronische Kontaktdaten und die Sitzanschrift der Anbauvereinigung. Außerdem verlangt der Antrag das zuständige Registergericht und die Registernummer. Anbauvereinigungen sind nach § 1 Nr. 13 KCanG eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften. Die Registerdaten gehören deshalb zu den ersten Unterlagen, die du zusammenträgst.
Ein Verein ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erlangt seine Rechtsfähigkeit durch Eintragung im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts (§ 21 BGB). Wie die Gründung im Einzelnen abläuft, erklärt unser Ratgeber zur Gründung eines Cannabis Social Clubs. Wer die Registerdaten früh beschafft, hat beim Zusammenstellen weniger Wartezeit.
Personalien des Vorstands und aller Vertretungsberechtigten
Für jede Person, die den Verein vertritt, verlangt der Antrag Personalien und Kontaktdaten. Das betrifft die Vorstandsmitglieder und alle sonstigen vertretungsberechtigten Personen. Es reicht also nicht, nur die Vorsitzende oder den Vorsitzenden anzugeben, wenn weitere Personen den Verein vertreten dürfen.
Außerdem braucht jedes Vorstandsmitglied und jede sonstige vertretungsberechtigte Person ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Beide Dokumente müssen höchstens drei Monate vor der Antragstellung erteilt worden sein. Vorstandsmitglieder müssen außerdem Mitglied der Anbauvereinigung sein (§ 16 Abs. 6 KCanG), unbeschränkt geschäftsfähig und zuverlässig (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 KCanG). Bestelle sie deshalb erst, wenn die Besetzung des Vorstands feststeht. Sonst veralten sie, bevor der Antrag vollständig ist.
Beschäftigte mit Zugang zu Cannabis
Der Antrag verlangt zudem die Personalien aller entgeltlich Beschäftigten, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhalten. Nach dem Wortlaut müssen zwei Merkmale zusammentreffen: Die Person wird entgeltlich beschäftigt, und sie erhält Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial.
Wer Personal plant, sollte die Aufgaben vorher genau aufschreiben. Eine Liste mit Tätigkeit, Zugang und Vergütung macht die Angaben nachvollziehbar. Wenn sich die Besetzung später ändert, lässt sich die Liste schnell aktualisieren.
Mitgliederzahl, Standort und Mengen
Der Antrag fragt nach Menschen und auch nach dem Betrieb. Der Verein nennt seine voraussichtliche Mitgliederzahl. Die Obergrenze liegt bei 500 Mitgliedern je Vereinigung (§ 16 Abs. 2 KCanG). Die Schätzung sollte deshalb realistisch sein und zur Größe der Anbaufläche passen.
Ebenso verlangt wird die Lage des befriedeten Besitztums mit Ort, Straße und Hausnummer. Dazu kommen die Flurbezeichnung, falls vorhanden, und die Angabe des Gebäudes oder Gebäudeteils. Befriedetes Besitztum ist nach § 1 Nr. 22 KCanG eine Anbaufläche, ein Grundstück, ein Gewächshaus, ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes, das in äußerlich erkennbarer Weise durch Schutzvorrichtungen gegen das beliebige Betreten gesichert ist. Die Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser gibst du in Hektar oder Quadratmetern an.
Die Menge schließlich ist eine Planzahl. Der Antrag verlangt die voraussichtlich jährlich angebauten und weitergegebenen Mengen in Gramm, getrennt nach Marihuana und Haschisch. Die Mengen spielen später auch bei den Abgabegrenzen eine Rolle, die § 19 KCanG festlegt. Rechne deshalb sorgfältig und halte den Rechenweg schriftlich fest.
Schutz, Prävention und Jugendschutz
Der Antrag fragt auch nach dem Schutz des Geländes. Verlangt wird eine Darlegung der getroffenen oder geplanten Sicherungs- und Schutzmaßnahmen nach § 22 Abs. 1 KCanG. Hier beschreibst du, wie der Zugang kontrolliert wird und wie das Cannabis gesichert ist.
Anbauvereinigungen müssen zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz beitragen (§ 23 Abs. 4 KCanG). Dafür ernennt der Vorstand ein Mitglied als Präventionsbeauftragten. Für diese Person verlangt der Antrag Personalien und den Nachweis ihrer Beratungs- und Präventionskenntnisse. Der Präventionsbeauftragte ist damit eine Person mit klaren Aufgaben, die im Antrag beschrieben werden müssen.
Zum Antrag gehört schließlich das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept nach § 23 Abs. 6 KCanG. Wer es schreibt, beschreibt konkret, wie Jugendliche geschützt und Konsumierende beraten werden. Was in ein solches Konzept gehört, zeigt der Beitrag über den Inhalt eines Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts.
So stellst du die Angaben zusammen
Die Angaben stammen aus dem Vereinsregister, von den Personen selbst und aus dem Konzept. Diese Reihenfolge spart dir Wege:
- Vereinsdaten und Registerangaben zusammentragen.
- Vorstand und alle vertretungsberechtigten Personen festlegen.
- Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister erst danach bestellen.
- Standort mit Flurbezeichnung, Gebäude und Flächen festhalten.
- Mitgliederzahl und Mengen in Gramm schätzen und gegeneinander abgleichen.
- Präventionsbeauftragten benennen und seine Nachweise sammeln.
- Schutzmaßnahmen und Gesundheits- und Jugendschutzkonzept schriftlich ausarbeiten.
Zum Schluss liest du die Liste des Gesetzes ein zweites Mal durch und hakst jeden Punkt ab. Die folgende Tabelle ordnet die Angaben nach Themen, damit du Lücken schneller findest.
| Bereich | Angaben nach § 11 Abs. 4 KCanG |
|---|---|
| Verein | Name, Kontakt, Sitz, Registergericht, Registernummer |
| Personen | Vorstand, vertretungsberechtigte Personen, Führungszeugnisse, Auskünfte |
| Personal | Entgeltlich Beschäftigte mit Zugang zu Cannabis |
| Betrieb | Mitgliederzahl, Lage, Flächen, Mengen in Gramm |
| Schutz | Sicherungsmaßnahmen, Präventionsbeauftragter, Jugendschutzkonzept |
Typische Fehler bei den Personendaten
Der häufigste Fehler ist eine unvollständige Liste der vertretungsberechtigten Personen. Wer den Vorstand nennt, aber übersieht, dass weitere Personen den Verein vertreten dürfen, muss nachbessern. Prüfe deshalb die Satzung, bevor du die Liste erstellst, und gleiche sie mit dem Vereinsregister ab.
Ein zweiter Fehler betrifft die Dokumente. Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister dürfen höchstens drei Monate alt sein. Notiere das Ausstellungsdatum jedes Dokuments und plane den Einreichungstermin rückwärts. So vermeidest du, dass ein Dokument kurz vor der Einreichung veraltet ist.
Drittens werden Mengen oft als Gesamtzahl angegeben. Der Antrag verlangt sie aber getrennt nach Marihuana und Haschisch, in Gramm. Eine Tabelle mit zwei Spalten hilft, beide Angaben sauber zu führen.
Ordnung im Verein halten
Wer die Angaben über Jahre pflegt, sollte sie in einem Ordner mit Datum und verantwortlicher Person führen. Dazu gehören die Vorstandsliste, die Beschäftigtenliste mit Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial, der Lageplan des befriedeten Besitztums und das Schutzkonzept. Wenn sich eine Angabe ändert, aktualisiert die zuständige Person den Ordner und informiert den Vorstand.
Nach der Antragstellung eingetretene Änderungen an den meisten dieser Angaben, also an Vereinsdaten, Vorstand, Beschäftigten, Mitgliederzahl, Besitztum, Flächen, Mengen, Schutzmaßnahmen, Präventionsbeauftragtem und Konzept, muss der Verein der Behörde unverzüglich nach Kenntnis mitteilen (§ 11 Abs. 6 KCanG). Eine unterlassene oder verspätete Mitteilung ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 7 KCanG). Die Behörde soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller Angaben und Nachweise über den Antrag entscheiden (§ 11 Abs. 5 KCanG).
Was du vor dem Einreichen prüfst
- Jede Person auf der Vorstandsliste hat ihr Führungszeugnis und die Auskunft in aktueller Form.
- Die Angaben zum Gelände stimmen mit dem Lageplan überein.
- Die Mengen sind in Gramm und getrennt nach Marihuana und Haschisch angegeben.
- Der Präventionsbeauftragte hat seine Nachweise beigefügt.
- Das Konzept und die Schutzmaßnahmen sind vollständig und passen zueinander.
Eine Gegenlesung durch eine zweite Person im Vorstand findet Fehler, die man selbst übersieht. Das kostet einen Abend und verringert das Risiko von Rückfragen.
Wohin du dich wenden kannst
Welche Stelle für deinen Antrag zuständig ist, klärst du vor dem Einreichen. Der Gesetzestext spricht von der zuständigen Behörde, benennt sie aber nicht. Frag deshalb direkt nach, an welche Stelle der Antrag gehen soll und in welcher Form er dort eingereicht wird.
Bei Fragen zur Satzung oder zu einzelnen Angaben hilft eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung im Vereinsrecht. Vor dem Abschicken lohnt außerdem ein Blick auf die Unterlagen nach § 11 KCanG und auf die Voraussetzungen für die Erlaubnis. Einen Überblick über alle Beiträge zu Clubs findest du im Themenbereich Anbauvereinigungen.
Häufige Fragen
Welche Personendaten braucht der Antrag für einen Cannabis Social Club?
Der Antrag nach § 11 Abs. 4 KCanG verlangt Personalien und Kontaktdaten des Vorstands und aller weiteren vertretungsberechtigten Personen. Dazu kommen Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister, die höchstens drei Monate alt sein dürfen. Außerdem gehören die Angaben zu entgeltlich Beschäftigten mit Zugang zu Cannabis und zum Präventionsbeauftragten dazu.
Wie muss der Antrag für die Anbauvereinigung eingereicht werden?
Der Antrag ist nach § 11 KCanG schriftlich oder elektronisch zu stellen. Er muss die vorgeschriebenen Angaben und Nachweise in deutscher Sprache enthalten. Welche Stelle zuständig ist und in welcher Form sie den Antrag annimmt, erfragst du vor dem Einreichen direkt bei der Behörde.