Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Kann man die Mitgliedschaft ruhen lassen?

Häufige Fragen

Kann ich meine Mitgliedschaft im Club einfach pausieren?

Das hängt allein von der Satzung ab. Manche Vereine sehen eine Pause vor, andere schweigen dazu. Frage den Vorstand, ob eine Pause möglich ist, wie lange sie dauern darf und in welcher Form du sie erklären musst.

Was schreibt das KCanG zur Mitgliedschaft vor?

Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Eine Person darf nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein. Für Vereine nennt das Gesetz eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten, die in der Satzung geregelt wird.

Wer hilft bei Fragen zur Satzung?

Zuerst der Vorstand des Vereins, der die Satzung auslegt. Bei rechtlichen Zweifeln kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Vereinsrecht helfen. Eine Beratungsstelle kann dir helfen, deine Fragen zu sortieren, bevor du mit dem Vorstand sprichst.

Was passiert mit meiner Mitgliedschaft, wenn ich ins Ausland ziehe?

Mitglieder brauchen einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (§ 16 Abs. 4 KCanG). Vereine müssen in der Satzung vorsehen, dass die Mitgliedschaft dann verloren geht (§ 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG). Eine Änderung des Wohnsitzes teilst du dem Verein unverzüglich mit.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 16 (Mitglieder)
  2. Konsumcannabisgesetz § 1 (Begriffsbestimmungen)
  3. Konsumcannabisgesetz § 23 (Pflichten der Anbauvereinigung)
  4. Bürgerliches Gesetzbuch § 21 (Nichtwirtschaftlicher Verein)
  5. Konsumcannabisgesetz § 17 (Anbau)
  6. Konsumcannabisgesetz § 19 (Weitergabe)
  7. Bürgerliches Gesetzbuch § 39 (Austritt)

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