Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Was passiert mit der Mitgliedschaft nach dem Tod?

Häufige Fragen

Was passiert mit der Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club, wenn ein Mitglied stirbt?

Die Mitgliedschaft in einem Verein ist nach § 38 BGB nicht vererblich, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt (§ 40 BGB). Was im Einzelnen gilt, regelt die Satzung. Angehörige lesen sie zuerst und informieren dann den Vorstand schriftlich. Erbrechtliche Fragen klärt eine Notarin oder ein Notar, bei Einzelfällen hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht.

Quellen

  1. KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigung
  2. KCanG § 16 Mitglieder der Anbauvereinigung
  3. BGB § 38 Mitgliedschaft
  4. BGB § 40 Nachgiebige Vorschriften
  5. KCanG § 3 Erlaubter Besitz
  6. KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe
  7. KCanG § 26 Dokumentationspflichten
  8. KCanG § 34 Strafvorschriften
  9. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
  10. Sucht & Drogen Hotline

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