Was passiert mit der Mitgliedschaft nach dem Tod?
Die Mitgliedschaft in einem Verein ist nach § 38 BGB nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Satzung kann davon abweichen (§ 40 BGB). Ein Erbe wird also nicht ohne Weiteres Mitglied des Cannabis Social Clubs. Was nach dem Tod eines Mitglieds im Einzelnen geschieht, regelt die Satzung des Vereins. Angehörige sollten deshalb zuerst die Satzung lesen und dann den Vorstand informieren. In der Trauer fällt das schwer, aber die Schritte sind überschaubar.
Was die Satzung regelt
Die Satzung eines Vereins legt fest, wie die Mitgliedschaft endet. Dort steht, ob der Tod einer Person die Mitgliedschaft beendet und wie der Verein davon erfährt. Manche Satzungen regeln außerdem, welche Unterlagen der Verein benötigt. Ob die Mitgliedschaft mit dem Tod endet, ergibt sich aus diesen Regeln und dem Vereinsrecht zusammen.
Wer in den Club eintreten möchte, muss die Voraussetzungen des § 16 KCanG selbst erfüllen: Mindestalter 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, amtlicher Lichtbildausweis und die Selbstauskunft, in keinem anderen Club Mitglied zu sein. Ein Erbe, der den Platz übernehmen will, muss also wie jede andere Person aufgenommen werden.
Die ersten Schritte für Angehörige
- Die Satzung des Vereins lesen und die Regeln zur Beendigung der Mitgliedschaft notieren.
- Den Vorstand schriftlich über den Todesfall informieren und eine Kopie der Sterbeurkunde beifügen, falls der Verein sie verlangt.
- Gemeinsam mit dem Vorstand klären, welche Unterlagen der Verein noch braucht.
- Eigene Unterlagen, etwa den Mitgliedsnachweis, sichern und aufbewahren.
Der Vorstand erklärt dir, welche Schritte im Verein vorgesehen sind. Er kann dir auch sagen, welche Daten er über das verstorbene Mitglied gespeichert hat und wie er damit umgeht. Dazu mehr im Beitrag über die Daten, die ein Club über Mitglieder speichert.
Erbrecht und Nachlass
Fragen zum Erbrecht sind eine eigene Frage. Wer den Nachlass regelt, Ansprüche prüft oder ein Testament auswerten will, sollte sich beraten lassen. Eine Notarin oder ein Notar kann Erbangelegenheiten klären. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht kann Einzelfälle einordnen.
Der Verein kann Auskunft geben, welche Dokumente zur Mitgliedschaft vorliegen. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.
Umgang mit Daten und Unterlagen
Der Verein speichert Daten über seine Mitglieder. Die Weitergaben von Cannabis muss er fünf Jahre aufbewahren (§ 26 Abs. 2 Satz 1 KCanG), die Selbstauskunft zur Mitgliedschaft in nur einem Club drei Jahre (§ 16 Abs. 3 Satz 2 KCanG). Diese Fristen laufen auch nach dem Tod eines Mitglieds weiter. Angehörige können den Vorstand fragen, welche Daten vorhanden sind und wie lange sie aufbewahrt werden. Eine verbindliche Antwort gibt die Datenschutzerklärung des Vereins.
Cannabis im Nachlass
Hinterlässt ein Mitglied Cannabis oder Pflanzen, gelten die Regeln des KCanG auch für Angehörige. Erlaubt ist Volljährigen unterwegs der Besitz von bis zu 25 Gramm, am Wohnsitz bis zu 50 Gramm und bis zu drei lebende Pflanzen (§ 3 Abs. 1 und 2 KCanG). Mehr als 30 Gramm außerhalb des Wohnsitzes oder mehr als 60 Gramm insgesamt sind eine Straftat (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG), Mengen knapp darüber eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 KCanG). Cannabis aus dem Club dürfen Mitglieder nicht an Dritte weitergeben (§ 19 Abs. 4 Satz 1 KCanG), und die Weitergabe ist strafbar (§ 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG). Gib deshalb nichts weiter und lass dich im Zweifel von der Erlaubnisbehörde oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt beraten. Anbauvereinigungen müssen außerdem zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz beitragen (§ 23 Abs. 4 KCanG); der Präventionsbeauftragte ist Ansprechperson für Fragen der Suchtprävention.
Offene Punkte klären
Nach einem Todesfall stellen sich praktische Fragen: offene Beiträge, Zugangskarten, Schlüssel und Unterlagen im Verein. Angehörige können dem Vorstand eine kurze Liste schicken, was zu klären ist. Der Vorstand prüft dann, welche Punkte nach der Satzung offen sind. Eine klare Liste verhindert, dass Dinge vergessen oder doppelt erledigt werden.
Wenn Schlüssel oder Mitgliedsausweise vorhanden sind, sollten sie zurückgegeben werden. Das kann auch eine Person übernehmen, die die Angehörigen unterstützt. Der Verein bestätigt den Eingang, damit beide Seiten Klarheit haben.
Hilfe in der Trauer
Wer nach einem Verlust merkt, dass er mehr konsumiert, sollte früh mit jemandem sprechen. Die Sucht & Drogen Hotline ist unter 01806 313031 erreichbar. Halten sich Trauer, Schlafprobleme oder starke Stimmungsschwankungen über Wochen, ist eine ärztliche Abklärung sinnvoll.
Wohin du dich wenden kannst
Für die Abwicklung der Mitgliedschaft ist der Vorstand die erste Anlaufstelle. Bei Fragen zum Erbe hilft eine Notarin oder ein Notar. Bei Streit über die Satzung kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Vereinsrecht helfen.
Die Regeln zur Kündigung zu Lebzeiten erklärt der Beitrag zur Kündigung der Mitgliedschaft. Eine Übersicht zu den Rechten und Pflichten findest du bei den Rechten und Pflichten im Club. Weitere Beiträge zu Clubs stehen im Themenbereich Anbauvereinigungen.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club, wenn ein Mitglied stirbt?
Die Mitgliedschaft in einem Verein ist nach § 38 BGB nicht vererblich, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt (§ 40 BGB). Was im Einzelnen gilt, regelt die Satzung. Angehörige lesen sie zuerst und informieren dann den Vorstand schriftlich. Erbrechtliche Fragen klärt eine Notarin oder ein Notar, bei Einzelfällen hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht.
Quellen
- KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigung
- KCanG § 16 Mitglieder der Anbauvereinigung
- BGB § 38 Mitgliedschaft
- BGB § 40 Nachgiebige Vorschriften
- KCanG § 3 Erlaubter Besitz
- KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe
- KCanG § 26 Dokumentationspflichten
- KCanG § 34 Strafvorschriften
- KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
- Sucht & Drogen Hotline