Wie viele Stunden Mitwirkung verlangt ein Club?
Das KCanG verpflichtet die Mitglieder zur aktiven Mitwirkung beim gemeinschaftlichen Eigenanbau (§ 17 Abs. 2 Satz 1 KCanG). Eine feste Stundenzahl nennt das Gesetz nicht. Wie viele Stunden ein Cannabis Social Club verlangt, regelt die Satzung oder eine ergänzende Regel des jeweiligen Vereins. Wer einen Club sucht, sollte deshalb direkt nach der Regel fragen und sie nachlesen.
Wo die Regel steht
Die Satzung ist das zentrale Dokument jedes Vereins. Nach § 58 BGB soll sie unter anderem Bestimmungen über den Eintritt und Austritt der Mitglieder enthalten. Auch die Frage, ob und welche Beiträge zu leisten sind, gehört dazu. Die Mitwirkungspflicht selbst steht im KCanG; wie der Verein sie umsetzt, regelt er in Satzung oder ergänzenden Regeln.
Die Satzung bestimmt außerdem, wie Mitglieder entscheiden und wie der Vorstand arbeitet. Wer die Satzung liest, erfährt daher, was von dir erwartet wird, und ebenso, wie du dich in die Entscheidungen einbringen kannst.
Was das Gesetz zur Mitwirkung sagt
Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KCanG darf Cannabis in Anbauvereinigungen nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden. Die Mitglieder haben dabei aktiv mitzuwirken (§ 17 Abs. 2 Satz 1 KCanG). Aktive Mitwirkung ist insbesondere gegeben, wenn Mitglieder beim gemeinschaftlichen Eigenanbau und bei unmittelbar damit verbundenen Tätigkeiten eigenhändig mitwirken (§ 17 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Mitarbeit ist also eine gesetzliche Pflicht und keine Nebensache.
Der Verein darf geringfügig Beschäftigten unmittelbar mit Anbau oder Weitergabe verbundene Tätigkeiten nur übertragen, wenn diese Mitglieder sind. Sonstige entgeltlich Beschäftigte oder Nichtmitglieder darf er nur mit Tätigkeiten beauftragen, die nicht unmittelbar damit verbunden sind (§ 17 Abs. 1 Satz 2 und 3 KCanG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten (§ 36 Abs. 1 Nr. 12 und 13 KCanG). Anbau durch Nichtmitglieder ist darüber hinaus strafbar (§ 34 Abs. 1 Nr. 16 KCanG). Wie die Mitarbeit organisiert ist, unterscheidet sich von Verein zu Verein, etwa in festen Schichten oder in Projekten.
Dauer der Mitgliedschaft und Mitwirkung
Nach § 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG müssen Anbauvereinigungen, die Vereine sind, in ihrer Satzung eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorsehen. Die Satzung muss außerdem den Verlust der Mitgliedschaft vorsehen, wenn Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr in Deutschland liegen.
Was du vor dem Beitritt klären solltest
- Wie viele Stunden sind in der Satzung oder in einer ergänzenden Regel vorgesehen, und über welchen Zeitraum?
- Welche Aufgaben übernehmt ihr als Mitglieder, und wie werden sie verteilt?
- Was passiert, wenn du Stunden nicht erbringst, und welche Konsequenzen sieht die Satzung vor?
- Gibt es Ausnahmen, etwa bei Krankheit, Ausbildung oder Schichtarbeit?
- Wer erfasst die Stunden, und wie kannst du deinen Stand einsehen?
Diese Fragen helfen dir, eine ehrliche Entscheidung zu treffen. Wer die Mitwirkung unterschätzt, gerät schnell unter Druck, und das ist für den Verein ebenso schlecht wie für dich.
Wenn Stundenzahlen nicht zu deinem Alltag passen
Frag nach, welche Arbeit anfällt, und ob sie für dich machbar ist. Weil das Gesetz aktive Mitwirkung verlangt, kannst du sie nicht pauschal gegen eine Zahlung ersetzen, wenn die Satzung das nicht vorsieht. Lass dir erklären, welche Ausnahmen die Satzung kennt.
Hinweise der Behörden
Zuständig für die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen sind Behörden der Länder. Sie können Hinweise zur Mitwirkung veröffentlichen. Solche Angaben gelten für das jeweilige Land und müssen mit der Satzung deines Clubs abgeglichen werden. Eine Stundenzahl aus einem anderen Land oder einer Zeitung ersetzt diese Prüfung nicht. Frag beim Verein nach, wie er damit umgeht.
Mitwirkung in den Alltag einplanen
Rechne Mitwirkung in deinen Alltag ein, bevor du beitrittst. Prüfe deine Arbeitszeit, deine Ausbildung und deine familiären Verpflichtungen. Wer die Stunden nur schwer unterbringt, sollte das offen ansprechen. Ein Verein kann Ausnahmen vorsehen, wenn die Satzung sie erlaubt, deshalb lohnt sich die Nachfrage.
Was bei Fehlzeiten passiert
Was bei nicht erbrachter Mitwirkung geschieht, steht in der Satzung oder in der Mitwirkungsregel. Lies diesen Teil genau, bevor du beitrittst. Wenn du Probleme vorhersiehst, sprich früh mit dem Vorstand. Eine offene Mitteilung kann eine bessere Lösung ermöglichen als ein stilles Ausbleiben.
Was du jetzt tun kannst
- Lies die Satzung vollständig, bevor du einen Antrag stellst.
- Frag den Vorstand nach den aktuellen Regeln zur Mitwirkung und bitte um eine schriftliche Übersicht.
- Prüfe, ob die zuständige Landesbehörde Hinweise zur Mitwirkung veröffentlicht hat.
- Mach dir vorher klar, wie viel Zeit du wirklich hast, und plane mit Reserve.
Wie der Beitritt konkret abläuft, erklärt der Ratgeber zur Aufnahme in einen Club. Für Fragen zu Beiträgen und Satzung hilft der Ratgeber zu den Mitgliedsbeiträgen. Einen Überblick bietet der Ratgeber zu Anbauvereinigungen und Clubs.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden Mitwirkung muss ich in einem Cannabis Club leisten?
Die Zahl der Stunden regelt die Satzung des jeweiligen Vereins. Das KCanG verlangt aktive Mitwirkung beim gemeinschaftlichen Eigenanbau (§ 17 Abs. 2 KCanG), nennt aber keine Stundenzahl. Frag vor dem Beitritt nach der aktuellen Regel und lies sie in der Satzung nach.
Warum gehört Mitarbeit zu einem Cannabis Club?
Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KCanG darf Cannabis in Anbauvereinigungen nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden, und die Mitglieder haben dabei aktiv mitzuwirken (§ 17 Abs. 2 KCanG). Wie der Verein die Mitarbeit organisiert, legt er fest.
Wie lange muss man in einem Club Mitglied bleiben?
Vereine müssen nach § 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG in ihrer Satzung eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorsehen. Welche weiteren Regeln für den Austritt gelten, steht in der Satzung deines Clubs.