Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Wie viele Stunden Mitwirkung verlangt ein Club?

Häufige Fragen

Wie viele Stunden Mitwirkung muss ich in einem Cannabis Club leisten?

Die Zahl der Stunden regelt die Satzung des jeweiligen Vereins. Das KCanG verlangt aktive Mitwirkung beim gemeinschaftlichen Eigenanbau (§ 17 Abs. 2 KCanG), nennt aber keine Stundenzahl. Frag vor dem Beitritt nach der aktuellen Regel und lies sie in der Satzung nach.

Warum gehört Mitarbeit zu einem Cannabis Club?

Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KCanG darf Cannabis in Anbauvereinigungen nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden, und die Mitglieder haben dabei aktiv mitzuwirken (§ 17 Abs. 2 KCanG). Wie der Verein die Mitarbeit organisiert, legt er fest.

Wie lange muss man in einem Club Mitglied bleiben?

Vereine müssen nach § 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG in ihrer Satzung eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorsehen. Welche weiteren Regeln für den Austritt gelten, steht in der Satzung deines Clubs.

Quellen

  1. KCanG § 16: Anbauvereinigungen, Mitgliedschaft
  2. KCanG § 17: Anbau
  3. BGB § 58: Inhalt der Satzung
  4. KCanG § 34 Strafvorschriften
  5. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.