Welche Verbände beraten bei der Gründung?
Bei der Gründung beraten je nach Frage verschiedene Stellen. Für den Erlaubnisantrag ist die zuständige Behörde die erste Anlaufstelle, für die Eintragung das Registergericht und ein Notar, für die Schulung des Präventionsbeauftragten die Landes- und Fachstellen für Suchtprävention. Der CSC-Dachverband informiert auf seiner Website über die Gründung eines Cannabis Social Clubs und eine Vereinsgründung in drei Schritten. Rechtliche Einzelfragen beantwortet eine Anwältin oder ein Anwalt. Unabhängig von jeder Beratung stehen die Schritte im Gesetz.
Welche Rechtsform ein Club braucht
Eine Anbauvereinigung ist nach § 1 Nr. 13 KCanG ein eingetragener nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft. Für den Verein gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Nach § 21 BGB erlangt ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts. Die Eintragung ist der erste formale Meilenstein, denn der Antrag verlangt unter anderem die Registernummer (§ 11 Abs. 4 Nr. 2 KCanG).
Die Erlaubnis nach § 11 KCanG
Der gemeinschaftliche Anbau und die Weitergabe an Mitglieder brauchen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 11 Abs. 1 KCanG). Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen und enthält die Angaben und Nachweise, die § 11 Abs. 4 KCanG aufzählt, in deutscher Sprache. Das Gesetz nennt die zuständige Behörde nicht; sie wird von der jeweiligen Landesverwaltung bestimmt. Frag dort direkt nach, bevor du Zeit in Formulare steckst.
Die Grenzen der Gründung
Einige gesetzliche Grenzen gehören früh in die Planung. Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben (§ 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG). Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein (§ 16 Abs. 1 KCanG). Cannabis darf nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden (§ 17 Abs. 1 Satz 1 KCanG), und die Mitglieder haben aktiv mitzuwirken (§ 17 Abs. 2 KCanG). Der Standort darf nicht in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen liegen; sonst ist die Erlaubnis nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KCanG zu versagen. In einer privaten Wohnung darf das Besitztum nicht liegen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KCanG). Der Ratgeber zum Abstand zu Schulen erklärt die Abstandsregel genauer.
Wer wobei berät
| Thema | Anlaufstelle | Rechtlicher Anker |
|---|---|---|
| Erlaubnisantrag, Unterlagen | zuständige Behörde | § 11 Abs. 1 und 4 KCanG |
| Eintragung des Vereins | Registergericht, Notar | §§ 55, 59, 77 BGB |
| Schulung des Präventionsbeauftragten | Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung | § 23 Abs. 4 KCanG |
| Zugang zum Suchthilfesystem | Suchtberatungsstellen vor Ort | § 23 Abs. 5 KCanG |
| Satzung, Haftung, Einzelfälle | Anwältin oder Anwalt mit Erfahrung im Vereinsrecht | Einzelfallberatung |
| Allgemeine Informationen zur Gründung | CSC-Dachverband, FAQ des Bundesgesundheitsministeriums | keine gesetzliche Zuständigkeit |
Das Anmeldeverfahren zum Vereinsregister läuft über das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat (§ 55 BGB). Die Anmeldung gibt ein Vorstandsmitglied in öffentlich beglaubigter Form ab (§ 77 Abs. 1 BGB); dabei hilft ein Notar.
Was Verbände leisten können
Der CSC-Dachverband beschreibt auf seiner Website, wie ein Verein gegründet und eingetragen wird. Vereinsrechtliche Grundlagen wie die Zahl der Gründungsmitglieder und die Gründungsversammlung stehen dort ebenso wie im BGB. Prüfe die Angaben eines Verbands immer am Gesetzestext. Dasselbe gilt für Vorlagen, etwa die Mustersatzung: Sie bleibt ein Ausgangspunkt, den du an das KCanG anpasst.
Wann eine Fachperson hinzuziehen ist
Bei Fragen zur Satzung, zur Haftung und zum Vereinsrecht hilft eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung im Vereinsrecht. Auch eine Suchtberatungsstelle kann bei Einzelfragen der Prävention weiterhelfen. Bei Streit mit der Behörde über die Erlaubnis berät ein Anwalt mit Erfahrung im Verwaltungsrecht.
Was du von einer Beratung erwarten kannst
Eine gute Beratung erklärt die Rechtslage verständlich, nennt Risiken offen und verweist dort weiter, wo sie nicht selbst zuständig ist. Wenn eine Beratung Zusagen macht, die wie eine sichere Erlaubnis klingen, ist das ein Warnsignal. Misstrauisch solltest du auch bei Angeboten sein, die Gewinne in Aussicht stellen: Der Zweck der Anbauvereinigung ist gesetzlich der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau (§ 1 Nr. 13 KCanG), und Genossenschaften dürfen keinen Gewinn an Mitglieder verteilen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchstabe e KCanG).
Fragen an Verbände und Berater
- Welche Angebote gibt es für Gründungsgruppen, und welche Bedingungen gelten?
- Wie unterstützen Sie bei Satzung und Eintragung?
- Welche Erfahrung haben Sie mit Erlaubnisverfahren nach dem KCanG?
- Wer finanziert Ihr Angebot, und wie transparent ist das?
Netzwerke vor Ort
Neben überregionalen Stellen gibt es Beratungsstellen vor Ort, die Sucht und Prävention im Blick haben. Anbauvereinigungen sollen mit ihnen kooperieren (§ 23 Abs. 5 KCanG). Wer eine Stelle in der Nähe sucht, findet über den Ratgeber zur Suchtberatung in deiner Nähe einen Einstieg.
Was du jetzt tun kannst
- Sammle die Gründungsmitglieder und kläre, wer im Vorstand Verantwortung übernimmt.
- Kläre mit dem Registergericht oder einem Notar den Ablauf der Eintragung.
- Frag die Erlaubnisbehörde nach den benötigten Unterlagen, bevor ihr den Antrag stellt.
- Melde den Präventionsbeauftragten rechtzeitig zu einer Suchtpräventionsschulung an.
Den Überblick über die Rechtsgrundlagen bietet der Ratgeber zu Musterkonzepten und Pflichten. Mehr zu Clubs und ihrer Arbeit findet sich im Ratgeber zu Anbauvereinigungen und Clubs.
Häufige Fragen
Welche Verbände beraten bei der Gründung eines Cannabis Clubs?
Der CSC-Dachverband informiert auf seiner Website über die Gründung eines Clubs. Für den Antrag berät die zuständige Behörde, für die Eintragung das Registergericht und ein Notar, für die Schulung des Präventionsbeauftragten Landes- und Fachstellen für Suchtprävention. Prüfe jede Auskunft am Gesetzestext.
Welche Voraussetzungen gelten für die Erlaubnis?
Anbau und Weitergabe an Mitglieder brauchen eine Erlaubnis nach § 11 KCanG. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen und muss die Angaben und Nachweise aus § 11 Abs. 4 KCanG in deutscher Sprache enthalten. Fragt die zuständige Stelle, welche Form sie erwartet.
Muss ein Club ins Vereinsregister eingetragen werden?
Ja. Eine Anbauvereinigung ist nach § 1 Nr. 13 KCanG ein eingetragener nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft, und der Antrag verlangt die Registernummer (§ 11 Abs. 4 Nr. 2 KCanG). Ein Verein erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister (§ 21 BGB).
Quellen
- Konsumcannabisgesetz § 1 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 11 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 12 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 16 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 17 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 23 auf gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch § 21 auf gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch § 55 auf gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch § 77 auf gesetze-im-internet.de
- CSC-Dachverband: Einen CSC gründen
- Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz