Anbauvereinigungen und Clubs · Gründung und Erlaubnis

Welche Verbände beraten bei der Gründung?

Häufige Fragen

Welche Verbände beraten bei der Gründung eines Cannabis Clubs?

Der CSC-Dachverband informiert auf seiner Website über die Gründung eines Clubs. Für den Antrag berät die zuständige Behörde, für die Eintragung das Registergericht und ein Notar, für die Schulung des Präventionsbeauftragten Landes- und Fachstellen für Suchtprävention. Prüfe jede Auskunft am Gesetzestext.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erlaubnis?

Anbau und Weitergabe an Mitglieder brauchen eine Erlaubnis nach § 11 KCanG. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen und muss die Angaben und Nachweise aus § 11 Abs. 4 KCanG in deutscher Sprache enthalten. Fragt die zuständige Stelle, welche Form sie erwartet.

Muss ein Club ins Vereinsregister eingetragen werden?

Ja. Eine Anbauvereinigung ist nach § 1 Nr. 13 KCanG ein eingetragener nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft, und der Antrag verlangt die Registernummer (§ 11 Abs. 4 Nr. 2 KCanG). Ein Verein erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister (§ 21 BGB).

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 1 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 11 auf gesetze-im-internet.de
  3. Konsumcannabisgesetz § 12 auf gesetze-im-internet.de
  4. Konsumcannabisgesetz § 16 auf gesetze-im-internet.de
  5. Konsumcannabisgesetz § 17 auf gesetze-im-internet.de
  6. Konsumcannabisgesetz § 23 auf gesetze-im-internet.de
  7. Bürgerliches Gesetzbuch § 21 auf gesetze-im-internet.de
  8. Bürgerliches Gesetzbuch § 55 auf gesetze-im-internet.de
  9. Bürgerliches Gesetzbuch § 77 auf gesetze-im-internet.de
  10. CSC-Dachverband: Einen CSC gründen
  11. Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz

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