Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Wie werden Mitgliedsbeiträge in einem Club festgelegt?

Häufige Fragen

Wer legt die Mitgliedsbeiträge in einem Cannabis Club fest?

Der Verein legt die Beiträge in seiner Satzung fest (§ 24 KCanG). Nach § 58 Nr. 2 BGB soll die Satzung bestimmen, ob und welche Beiträge die Mitglieder zu leisten haben. Manche Vereine verweisen auf eine eigene Beitragsordnung. Frag vor dem Beitritt nach der aktuellen Regel.

Was muss ich vor dem Beitritt zu den Beiträgen wissen?

Kläre, ob und in welcher Höhe Beiträge anfallen, wann sie fällig werden, wie gezahlt wird und welche Folgen eine Nichtzahlung hat. Lass dir die Regeln schriftlich zeigen. Prüfe außerdem, ob der Beitrag während der Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten zu zahlen ist.

Was tun, wenn ich einen Beitrag für unberechtigt halte?

Sprich zuerst schriftlich mit dem Vorstand und verweise auf die Satzung. Dokumentiere den Austausch. Wenn es keine Einigung gibt, hilft eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Vereinsrecht. Gerichte entscheiden im Einzelfall.

Quellen

  1. BGB § 58: Inhalt der Satzung
  2. KCanG § 16: Anbauvereinigungen, Mitgliedschaft
  3. KCanG § 24 Mitgliedsbeiträge
  4. KCanG § 6 Werbe- und Sponsoringverbot
  5. BGB § 33 Satzungsänderung
  6. BGB § 39 Austritt aus dem Verein
  7. BGB § 40 Nachgiebige Vorschriften

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