Wie werden Mitgliedsbeiträge in einem Club festgelegt?
Die Mitgliedsbeiträge in einem Cannabis Social Club legt der Verein selbst fest, und zwar in seiner Satzung. Das schreibt § 24 KCanG für Anbauvereinigungen vor, die Vereine sind: Sie legen ihre Mitgliedsbeiträge zur Erfüllung ihres ausschließlichen Zwecks in der Satzung fest. Genossenschaften legen die laufenden Beiträge ihrer Mitglieder in der Satzung fest. Nach § 58 Nr. 2 BGB soll die Satzung bestimmen, ob und welche Beiträge die Mitglieder zu leisten haben. Eine Höhe nennt das KCanG nicht. Die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlungsweise gehören zu den Fragen, die du vor dem Beitritt klären solltest. Dieser Ratgeber erklärt, wo die Regeln stehen und worauf du achten solltest.
Wo die Beitragsregel steht
Die Satzung ist das Grunddokument jedes Vereins. Sie legt fest, ob es Beiträge gibt, und nach § 58 BGB auch, welche Beiträge zu leisten sind. Manche Vereine verweisen in der Satzung auf eine eigene Beitragsordnung. Ob und wie das geschieht, steht in der jeweiligen Satzung.
Deshalb solltest du die Satzung lesen und außerdem fragen, ob es weitere Regeln gibt, die den Beitrag betreffen. Steht eine Beitragsregel nur außerhalb der Satzung, lass dir erklären, worauf sie beruht.
Was der Verein festlegt
Der Verein entscheidet über die Grundlagen der Beiträge. Dazu gehören in der Regel folgende Punkte, die du in der Satzung oder in der Beitragsordnung findest:
- Ob überhaupt Beiträge anfallen
- In welcher Höhe sie zu zahlen sind
- Wann sie fällig werden und wie oft
- Wie sie gezahlt werden können
- Welche Folgen eine Nichtzahlung hat
Wie diese Punkte im Einzelnen ausgestaltet sind, entscheidet jeder Verein für sich. Deshalb lohnt sich der Vergleich mit anderen Clubs, aber nur, wenn du die Regeln wirklich verstehst.
Mitgliedschaft, Mitwirkung und Beitrag
Beitrag und Mitwirkung sind zwei Themen, die man getrennt betrachten sollte. Der Beitrag regelt die finanzielle Seite der Mitgliedschaft, die Mitwirkung regelt die Mitarbeit. Beides gehört in die Satzung oder in ergänzende Regeln. Lass dir beides schriftlich zeigen, damit du beide Pflichten kennst.
Auch die Mindestdauer der Mitgliedschaft spielt eine Rolle. Nach § 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG müssen Vereine in der Satzung eine Mindestdauer von drei Monaten vorsehen. Frag deshalb, ob ein Beitrag für diese Zeit schon zu zahlen ist, wenn du früh austreten willst.
Fragen vor dem Beitritt
- Welche Beitragsregel gilt aktuell, und gibt es eine schriftliche Fassung?
- Wann und wie oft wird der Beitrag fällig?
- Wie wird gezahlt, und gibt es feste Zahlungstermine?
- Was passiert, wenn ein Beitrag nicht pünktlich bezahlt wird?
- Gilt der Beitrag auch während der Mindestdauer?
Wenn es Streit um Beiträge gibt
Wenn du eine Beitragsforderung für unberechtigt hältst, ist der erste Schritt ein schriftlicher Austausch mit dem Vorstand. Lege deine Gründe dar und bitte um Klärung anhand der Satzung. Wenn das nicht hilft, kann eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Vereinsrecht einordnen, wie die Rechtslage aussieht. Gerichte entscheiden im Einzelfall.
Wer die Beitragsregel ändern kann
Frag, wie der Vorstand die Höhe begründet und ob die Mitgliederversammlung darüber entscheidet. Steht die Beitragshöhe in der Satzung, ist für ihre Änderung eine Satzungsänderung nötig. Dafür ist nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt (§ 40 BGB). Für die Weitergabe von Cannabis an Mitglieder gelten daneben die Mengengrenzen des § 19 KCanG; Werbung mit Beiträgen oder Preisen für Cannabis ist nach § 6 KCanG verboten.
Beiträge und Mindestdauer zusammendenken
Wenn der Beitrag regelmäßig fällig wird, kann die Mindestdauer von drei Monaten finanziell ins Gewicht fallen. Rechne deshalb die gesamte Mindestdauer durch, bevor du beitrittst. Die Satzung legt die Mindestdauer fest, die Beitragsregel die Zahlungen. Auch das Austrittsrecht nach § 39 BGB kann die Satzung mit einer Kündigungsfrist von höchstens zwei Jahren verbinden (§ 39 Abs. 2 BGB).
Was du schriftlich haben solltest
Lass dir die Beitragsregel schriftlich geben und bewahre sie zusammen mit der Satzung auf. Notiere dir die Fälligkeiten und prüfe jede Zahlungsaufforderung gegen die Regel. Stimmt etwas nicht, meldest du es rasch, bevor sich Beträge aufsummieren.
Was du jetzt tun kannst
- Lass dir die aktuelle Satzung und eventuelle Beitragsordnungen schriftlich geben.
- Notiere die Fälligkeiten und Zahlungswege und plane sie in deinen Monat ein.
- Kläre die Folgen einer Nichtzahlung, bevor du beitrittst.
- Bei Streit suche zuerst das Gespräch und dokumentiere den Austausch.
Den Ablauf der Aufnahme erklärt der Ratgeber zur Aufnahme in einen Club. Zu Austritt und Fristen informiert der Ratgeber zur Kündigung der Mitgliedschaft. Einen Überblick über alle Themen bietet der Ratgeber zu Anbauvereinigungen und Clubs.
Häufige Fragen
Wer legt die Mitgliedsbeiträge in einem Cannabis Club fest?
Der Verein legt die Beiträge in seiner Satzung fest (§ 24 KCanG). Nach § 58 Nr. 2 BGB soll die Satzung bestimmen, ob und welche Beiträge die Mitglieder zu leisten haben. Manche Vereine verweisen auf eine eigene Beitragsordnung. Frag vor dem Beitritt nach der aktuellen Regel.
Was muss ich vor dem Beitritt zu den Beiträgen wissen?
Kläre, ob und in welcher Höhe Beiträge anfallen, wann sie fällig werden, wie gezahlt wird und welche Folgen eine Nichtzahlung hat. Lass dir die Regeln schriftlich zeigen. Prüfe außerdem, ob der Beitrag während der Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten zu zahlen ist.
Was tun, wenn ich einen Beitrag für unberechtigt halte?
Sprich zuerst schriftlich mit dem Vorstand und verweise auf die Satzung. Dokumentiere den Austausch. Wenn es keine Einigung gibt, hilft eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Vereinsrecht. Gerichte entscheiden im Einzelfall.