Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Muss der Club eine Mitgliederliste führen?

Häufige Fragen

Wie viele Mitglieder darf ein Club höchstens haben?

Eine Anbauvereinigung darf nach § 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG höchstens 500 Mitglieder haben. Um diese Grenze einzuhalten, muss der Club seine Mitglieder zählen und erfassen. Bei Fragen zur Zählung wende dich an den Vorstand oder die Erlaubnisbehörde.

Darf der Verein meine Daten einfach speichern?

Mitgliederdaten sind personenbezogen, deshalb solltest du beim Vorstand nachfragen, welche Daten der Verein erhebt, wie er sie speichert und wer Zugriff hat. Für eine rechtliche Einordnung hilft eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.

Quellen

  1. KCanG § 16: Anbauvereinigungen, Mitglieder
  2. KCanG § 11: Erlaubnis
  3. KCanG § 23: Pflichten der Anbauvereinigung
  4. KCanG § 26: Dokumentation und Mengenmeldung
  5. KCanG § 29 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
  6. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften

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