Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Ab welchem Alter ist man für Cannabisdelikte strafmündig?

Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann ich für Cannabisdelikte belangt werden?

Kinder unter 14 Jahren sind schuldunfähig (§ 19 StGB). Ab 14 gilt das Jugendgerichtsgesetz, und ein Jugendlicher ist verantwortlich, wenn er reif genug ist (§ 3 JGG). Entscheidend ist das Alter zur Tatzeit. Eine Beratung klärt, welche Regeln im Einzelfall gelten.

Gilt für 19-Jährige das Jugendstrafrecht?

Nach § 1 Abs. 2 JGG ist Heranwachsender, wer zur Tatzeit 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist. Ob für Heranwachsende das Jugendstrafrecht angewendet wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall (§ 105 Abs. 1 JGG). Eine Anwältin oder ein Anwalt kann die Lage einschätzen.

Wo finde ich Hilfe bei rechtlichen Fragen?

Eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung im Jugendstrafrecht hilft im Einzelfall. Auch Jugendberatungsstellen und die Kinder- und Jugendhilfe vor Ort können erste Fragen klären. Die Angebote findest du im Bereich Hilfe und Beratung.

Quellen

  1. Jugendgerichtsgesetz, § 1 (gesetze-im-internet.de)
  2. Konsumcannabisgesetz, § 3 (gesetze-im-internet.de)
  3. Konsumcannabisgesetz, § 19 (gesetze-im-internet.de)
  4. Strafgesetzbuch, § 19 (gesetze-im-internet.de)
  5. Jugendgerichtsgesetz, § 3 (gesetze-im-internet.de)
  6. Jugendgerichtsgesetz, § 105 (gesetze-im-internet.de)
  7. Konsumcannabisgesetz, § 34 (gesetze-im-internet.de)

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