Darf man mit Cannabiskonsum den Führerschein machen?
Darf man mit Cannabiskonsum den Führerschein machen? Das Gesetz kennt keinen Ausschluss allein wegen Konsums. Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die dafür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (§ 11 Abs. 1 FeV). Ob das bei Cannabiskonsum der Fall ist, hängt vom Konsumverhalten ab. Dieser Artikel erklärt die Maßstäbe, die Regeln für Fahrten und für die Probezeit und was du vor der Ausbildung klären solltest.
Wann fehlt die Eignung?
Anlage 4 zur FeV nennt unter Nr. 9.2 („Einnahme von Cannabis“) die Maßstäbe. Bei Missbrauch fehlt die Eignung, nämlich wenn das Führen von Fahrzeugen und ein Cannabiskonsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung beim Führen eines Fahrzeugs nicht hinreichend sicher getrennt werden können. Auch bei Abhängigkeit fehlt sie. Nach Beendigung des Missbrauchs besteht Eignung, „wenn die Änderung des Cannabiskonsumverhaltens gefestigt ist“.
Was die Behörde bei Bedenken tun kann
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten anordnen (§ 11 Abs. 2 FeV). Bei Cannabis regelt § 13a FeV, wann ein ärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen ist, etwa bei Tatsachen, die eine Cannabisabhängigkeit oder einen Missbrauch nahelegen. Ob dein Konsum solche Zweifel auslöst, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Eine Einschätzung für deinen Fall gibt dieser Artikel nicht.
Wenn die Behörde ein Gutachten verlangt
Ordnet die Behörde ein Gutachten an, teilt sie dir die Gründe für die Zweifel an deiner Eignung, die in Betracht kommenden Untersuchungsstellen und eine Frist mit. Die Untersuchung machst du auf deine Kosten, und du kannst die der Stelle übersandten Unterlagen einsehen (§ 11 Abs. 6 FeV). Weigerst du dich oder bringst du das Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Behörde auf die Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 FeV). Ein Gutachten ist damit kein Urteil. Es ist ein Verfahrensschritt, den du vorbereiten kannst. Lass dich bei einem solchen Schreiben beraten, bevor die Frist abläuft.
Hast du an einem Kurs zur Behebung festgestellter Eignungsmängel teilgenommen, genügt in der Regel eine Teilnahmebescheinigung anstelle eines erneuten medizinisch-psychologischen Gutachtens. Das gilt nur, wenn die Behörde der Kursteilnahme vor Kursbeginn zugestimmt hat und der Kurs anerkannt ist (§ 11 Abs. 10 FeV).
Der Grenzwert im Straßenverkehr
Nach § 24a Abs. 1a StVG ist ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt und 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat. Dieser Grenzwert gilt unabhängig davon, ob du eine Fahrausbildung machst oder bereits einen Führerschein besitzt. Bei einer Geldbuße ist nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.
Probezeit und unter 21 Jahren
Für Fahranfänger gilt eine strengere Regel. In der Probezeit nach § 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres ist es nach § 24c StVG ordnungswidrig, als Führer eines Kraftfahrzeugs die Substanz THC zu sich zu nehmen oder die Fahrt unter ihrer Wirkung anzutreten. Der Bußgeldkatalog führt den Tatbestand unter Nr. 243b. Der Wert von 3,5 ng/ml ist für diese Gruppe also kein Freibrief. Die weiteren Folgen in der Probezeit regelt das Straßenverkehrsgesetz, deren Wortlaut dieser Artikel nicht im Einzelnen wiedergibt.
So gehst du die Ausbildung an
- Kläre Fragen zu deinem Konsum vorab mit einer Beratungsstelle, bevor der Führerschein Thema einer Prüfung wird.
- Verschiebe Fahrstunden, wenn du konsumiert hast und dir unsicher bist, ob du sicher fahren kannst.
- Sprich eine Behandlung mit Medizinalcannabis vorab an und halte die Verschreibung bereit.
Für verschriebene Arzneimittel gibt es nach § 24a Abs. 4 StVG eine Ausnahme: Sie gilt, wenn der Wirkstoff aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Die Ausnahme betrifft die Ordnungswidrigkeit, sie beantwortet nicht die Frage nach der Eignung.
Was du jetzt tun kannst
Kläre vor Beginn der Ausbildung deine Fragen mit der Fahrschule und, wenn nötig, mit der Fahrerlaubnisbehörde. Eine Beratungsstelle hilft dir, deinen Konsum einzuordnen. Bei konkreten rechtlichen Fragen zu Probezeit oder Prüfung ist eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner. Die Grundlagen zum Grenzwert erklärt der Artikel Wann ist Fahren unter Cannabiseinfluss eine Straftat? Weitere Themen findest du im Bereich Straßenverkehr.
Häufige Fragen
Darf ich während der Fahrausbildung Cannabis konsumieren?
Das Gesetz knüpft die Eignung an das Konsumverhalten: Bei Missbrauch oder Abhängigkeit fehlt sie (Anlage 4 FeV, Nr. 9.2). Für Fahrten gilt der Grenzwert von 3,5 ng/ml (§ 24a Abs. 1a StVG), in der Probezeit und vor dem 21. Geburtstag das Verbot nach § 24c StVG. Plane Übungsfahrten so, dass du nicht unter Wirkung fährst.
Kann die Fahrerlaubnisbehörde bei Konsum ein Gutachten verlangen?
Ja, wenn Tatsachen Bedenken gegen die Eignung begründen (§ 11 Abs. 2 FeV). Für Cannabis nennt § 13a FeV die Fälle, in denen ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen ist. Ob das bei dir der Fall ist, entscheidet die Behörde im Einzelfall.