Aktuelles und Rechtsentwicklung · Medizinalcannabis aktuell

Was bedeutet der Blüten-Stopp für Selbstzahlende?

Häufige Fragen

Zahlt die Kasse Cannabisblüten, wenn ich ein Kassenrezept habe?

Nein. Laut KBV sind getrocknete Cannabisblüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig. Ein Kassenrezept ändert daran nichts. Frag deine Praxis, welche cannabishaltigen Arzneimittel über die Kasse infrage kommen.

Muss ich Blüten selbst bezahlen?

Nach Angaben von t-online müssen Patientinnen und Patienten die Blüten im Zweifel selbst bezahlen. Ob eine Praxis Blüten privat verschreibt, klärst du direkt bei der Praxis. Eine verbindliche Auskunft zu deinem Fall gibt deine Krankenkasse oder eine Beratungsstelle.

Quellen

  1. t-online: Cannabis-Regel der GKV-Reform
  2. KBV: Praxisnachricht zu Cannabisblüten, 30.07.2026
  3. KBV: Cannabis als Arzneimittel

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