Aktuelles und Rechtsentwicklung · Medizinalcannabis aktuell

Braucht man für Cannabis-Extrakte noch eine Kassengenehmigung?

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Entscheidung der Krankenkasse?

Nach dem Gesetz muss die Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Wird eine gutachtliche Stellungnahme eingeholt, verlängert sich die Frist auf vier Wochen. Bei Verordnungen im Rahmen der Versorgung nach § 37b SGB V oder nach einer stationären Behandlung gilt eine Frist von drei Tagen.

Brauche ich bei einer höheren Dosis eine neue Genehmigung?

Eine bloße Dosisanpassung braucht nach dem Gesetz keine erneute Genehmigung. Das gilt auch für den Wechsel zu anderen standardisierten Extrakten. Die KBV nennt zusätzlich Folgeverordnungen und einen Arztwechsel als Fälle ohne erneute Genehmigung.

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch V, § 31 (Gesetze im Internet)
  2. KBV: Cannabis als Arzneimittel

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