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Welche Cannabis-Präparate zahlt die Kasse nach dem Blüten-Aus noch?

Häufige Fragen

Welche Cannabis-Präparate übernimmt die Kasse nach dem Blüten-Aus?

Nach § 31 Absatz 6 SGB V besteht ein Anspruch auf Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität sowie auf Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Die Voraussetzungen sind eine schwerwiegende Erkrankung, ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel und die Genehmigung der Krankenkasse bei der ersten Verordnung.

Übernimmt die Kasse noch Cannabisblüten?

Nein. Laut KBV sind getrocknete Cannabisblüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig. Wer Blüten bisher über die Kasse bekam, muss sich mit der Praxis über eine Umstellung verständigen.

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch V, § 31 (Gesetze im Internet)
  2. KBV: Cannabis als Arzneimittel
  3. KBV: Praxisnachricht zu Cannabisblüten, 30.07.2026

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