Aktuelles und Rechtsentwicklung · Medizinalcannabis aktuell

Bei welchen Ärzten entfällt die Kassengenehmigung für Cannabis?

Häufige Fragen

Welche Ärzte dürfen Cannabis ohne Kassengenehmigung verordnen?

Laut KBV entfällt die Genehmigungspflicht für bestimmte Facharztgruppen, darunter Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie. Dazu kommen Ärztinnen und Ärzte mit bestimmten Zusatzbezeichnungen, etwa Palliativmedizin oder Spezielle Schmerztherapie. Die genauen Anforderungen stehen im Beschlusstext des G-BA.

Gilt der Beschluss schon länger?

Der G-BA hat den Beschluss am 18. Juli 2024 gefasst. Er trat am 17. Oktober 2024 in Kraft und ist in der Arzneimittel-Richtlinie in Abschnitt N als § 45 geregelt. Die Liste der Gruppen gilt damit seit dem Herbst 2024.

Quellen

  1. G-BA: Beschluss zu Genehmigungsvorbehalten für Cannabis, 18.07.2024
  2. KBV: Cannabis als Arzneimittel
  3. Sozialgesetzbuch V, § 31 (Gesetze im Internet)

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