Aktuelles und Rechtsentwicklung · Medizinalcannabis aktuell

Gilt der Blüten-Stopp auch für laufende Therapien?

Häufige Fragen

Muss ich meine Blüten-Therapie sofort beenden?

Die KBV beschreibt für Patientinnen und Patienten, die bisher mit Blüten behandelt wurden, eine Umstellung auf ein anderes cannabishaltiges Arzneimittel. Den genauen Ablauf klärst du mit der Praxis, die die Verordnung ausstellt, und mit deiner Krankenkasse. Sprich die Praxis zeitnah an, damit deine Versorgung nicht abbricht.

Gilt die Umstellung auch, wenn ich schon Extrakte bekomme?

Nach den Angaben der KBV behalten Patientinnen und Patienten, die vor dem 30. Juli 2026 mit Extrakten oder Rezepturen behandelt wurden, ihren Anspruch. Folgeverordnungen sind möglich, ohne den sechsmonatigen Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel erneut zu durchlaufen.

Quellen

  1. t-online: Cannabis-Regel der GKV-Reform
  2. KBV: Praxisnachricht zu Cannabisblüten, 30.07.2026
  3. KBV: Cannabis als Arzneimittel

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