Plant der Bund einen Arztkontakt vor Cannabisblüten-Verordnungen?
Stand: Dezember 2025. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschreibt eine geplante Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). Danach soll die Verschreibung von Cannabisblüten nur nach einem persönlichen Kontakt erfolgen, etwa in der Arztpraxis oder bei einem Hausbesuch. Das ist ein Gesetzentwurf und noch kein geltendes Recht. Die Verfahrensseite des BMG nennt den Status „Laufendes Verfahren“: Kabinettsbeschluss am 8. Oktober 2025, erster Durchgang im Bundesrat am 21. November 2025 und erste Lesung im Bundestag am 18. Dezember 2025. Spätere Beratungsschritte sind dort nicht vermerkt. Der Gesetzentwurf liegt als Bundestags-Drucksache 21/3061 vom 3. Dezember 2025 vor, und der Gesundheitsausschuss hat am 14. Januar 2026 Sachverständige dazu angehört.
Was der Entwurf nach den BMG-Angaben vorsieht
Die häufigen Fragen des BMG zur Änderung (Stand 8. Oktober 2025) beschreiben drei Punkte, die für Patientinnen und Patienten wichtig sind:
- Persönlicher Kontakt vor der Verschreibung: Cannabisblüten sollen nur nach einem persönlichen Kontakt verschrieben werden, etwa in der Praxis oder bei einem Hausbesuch.
- Folgeverordnungen: Alle vier Quartale ist danach eine persönliche Konsultation nötig. In den folgenden drei Quartalen kann die Verschreibung telemedizinisch erfolgen.
- Versandverbot: Der Versandweg von Medizinalcannabis soll ausgeschlossen werden. Der Botendienst der Apotheken bleibt davon laut Seite unberührt.
Die Verfahrensseite (Stand 18. Dezember 2025) nennt den persönlichen Kontakt, ein Versandverbot und eine Telemedizin-Regel dagegen nicht ausdrücklich. Wer sich über den aktuellen Stand informieren will, sollte beide Seiten gemeinsam lesen.
Woran du den Stand erkennst
Zwei Daten sind wichtig. Die FAQ-Seite des BMG trägt das Datum 8. Oktober 2025. Die Verfahrensseite trägt den Stand 18. Dezember 2025 und nennt die erste Lesung im Bundestag am selben Tag. Ein Inkrafttreten-Datum für die geplante Änderung gibt die Seite nicht an.
Daraus folgt: Bis eine Änderung in Kraft tritt, gilt das bisherige Recht. Ob und wann die Regeln kommen, entscheidet das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat. Die Ergebnisse dieses Verfahrens findest du auf den Seiten des Bundestags.
Was das für Patientinnen und Patienten bedeutet
Wer heute Medizinalcannabis bekommt, sollte die Folgeverordnungen mit der Praxis gut planen. Ob das neue Recht eine persönliche Konsultation alle vier Quartale verlangt, ist eine Frage für die eigene Praxis, sobald eine Änderung in Kraft tritt.
Beim Versand wäre der Weg enger, wenn der Entwurf so beschlossen wird. Wer darauf angewiesen ist, sollte rechtzeitig mit der Praxis und der Apotheke besprechen, wie die Versorgung weiterläuft.
Was persönlicher Kontakt im Alltag heißt
Ein persönlicher Kontakt bedeutet nach der BMG-Seite einen Termin in der Arztpraxis oder einen Hausbesuch. Nach dem Entwurf reicht in den folgenden drei Quartalen nach einer Konsultation eine telemedizinische Verschreibung. Der persönliche Termin wäre damit nur alle vier Quartale fällig.
Das hilft bei der Planung: Wer regelmäßig einen Termin vor Ort braucht, sollte ihn früh vereinbaren, bevor eine Verordnung ausläuft.
Prävention und ärztliche Begleitung
Ein persönlicher Kontakt schafft Raum, Nebenwirkungen, andere Medikamente und den eigenen Konsum offen anzusprechen. Wer Medizinalcannabis nimmt, sollte das in der Praxis ehrlich tun.
Wie der Gesetzgebungsweg funktioniert
Ein Gesetzentwurf durchläuft im Bundestag mehrere Lesungen, danach befasst sich der Bundesrat damit. Erst nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt ein Gesetz in Kraft, oft mit einem späteren Datum. Die erste Lesung im Bundestag ist deshalb nur ein Zwischenschritt. Wer wissen will, ob eine Regel gilt, sollte den Stand bis zur Verkündung verfolgen.
Was ein persönlicher Kontakt für den Ablauf ändern könnte
Wenn die Regel kommt, verändert sie vor allem den Ablauf. Eine erste Verschreibung von Blüten bräuchte dann einen Termin, und Folgeverordnungen würden in regelmäßigen Abständen einen Besuch in der Praxis erfordern. Das kann für Menschen mit weiter Anreise oder eingeschränkter Mobilität eine spürbare Hürde sein. Die Praxis kann dann besprechen, wie Termine rechtzeitig geplant werden.
Was sich aus der Verfahrensseite ablesen lässt
Die Verfahrensseite des BMG ist kurz. Sie nennt das laufende Verfahren und den Termin der ersten Lesung. Einen Zeitplan für die weiteren Lesungen enthält sie nicht. Wer den Fortschritt verfolgen möchte, findet die Beratungen auf den Seiten des Bundestags.
Vorsicht bei Angaben aus älteren Fassungen
Die FAQ-Seite des BMG stammt vom 8. Oktober 2025 und beschreibt den Entwurf in dieser Fassung. Änderungen im Verfahren können Details verändern, etwa die Frist bei Folgeverordnungen oder das Versandverbot. Wer sich auf eine Regel verlassen will, sollte deshalb den aktuellen Text prüfen.
Zeitplanung bei Folgeverordnungen
Wer Folgeverordnungen regelmäßig braucht, kann einen Kalender mit den Quartalen führen. So wird früh sichtbar, wann ein persönlicher Termin fällig wäre, falls die Regel kommt. Das Gespräch mit der Praxis fällt dann leichter, weil beide Seiten den Zeitpunkt kennen.
Was du jetzt tun kannst
- Prüfe den Stand des Verfahrens auf den Seiten des Bundestags, sobald du wissen willst, ob die Änderung beschlossen ist.
- Frage deine Praxis, wie sie Folgeverordnungen bei dir plant.
- Wenn du Fragen zu deinem Einzelfall hast, wende dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Medizinrecht oder an eine Beratungsstelle.
Weitere Hintergründe zur Lage der Versorgung findest du im Artikel zu den Importen von Medizinalcannabis im Jahr 2025 und im Überblick zum Blüten-Aus. Alle Meldungen zu Cannabis findest du unter Aktuelles und Rechtsentwicklung.
Häufige Fragen
Ist der persönliche Arztkontakt schon Pflicht?
Nein, nach dem Stand der BMG-Seiten ist die Änderung ein Gesetzentwurf. Die Verfahrensseite nennt die erste Lesung im Bundestag am 18. Dezember 2025 und ein laufendes Verfahren. Ein Inkrafttreten-Datum gibt sie nicht an. Bis zu einer Änderung gilt das bisherige Recht.
Wie oft muss ich laut Entwurf persönlich in die Praxis?
Nach den Angaben der BMG-FAQ ist alle vier Quartale eine persönliche Konsultation vorgesehen. In den folgenden drei Quartalen kann die Verschreibung telemedizinisch erfolgen. Die FAQ-Seite trägt den Stand 8. Oktober 2025.