Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Ist Werbung für Medizinalcannabis erlaubt?

Häufige Fragen

Ist Werbung für Medizinalcannabis erlaubt?

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nach § 10 Abs. 1 HWG nur bei Fachkreisen geworben werden, also bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die erlaubterweise damit Handel treiben. Irreführende Werbung ist nach § 3 HWG unzulässig. Ob eine konkrete Werbung zulässig ist, klärt im Zweifel eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.

Gilt das Werbeverbot des KCanG für Medizinalcannabis?

§ 6 KCanG verbietet Werbung und Sponsoring für Cannabis und für Anbauvereinigungen. Cannabis zu medizinischen Zwecken ist aus dem Cannabisbegriff des KCanG ausgenommen (§ 1 Nr. 8 KCanG). Für Medizinalcannabis gilt das Heilmittelwerberecht. Für Anbauvereinigungen bleibt das Werbeverbot bestehen.

Woran erkenne ich unseriöse Werbung für Cannabis-Arzneimittel?

Warnzeichen sind Heilversprechen, die Zusage eines sicheren Erfolgs, die Aussage, es gebe keine schädlichen Wirkungen, Gutscheine, Verlosungen und Aufforderungen, ohne ärztliche Verschreibung zu bestellen. Solche Angebote ersetzen nicht das Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: HWG § 10
  2. Gesetze im Internet: HWG § 3
  3. Gesetze im Internet: HWG § 11
  4. Gesetze im Internet: KCanG § 6
  5. Gesetze im Internet: KCanG § 1
  6. Gesetze im Internet: MedCanG § 3
  7. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  8. Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.