Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Darf Medizinalcannabis per Versand abgegeben werden?

Häufige Fragen

Darf Medizinalcannabis per Post verschickt werden?

§ 3 Abs. 2 MedCanG bindet die Abgabe an Endverbraucher an den Betrieb einer Apotheke und an die Vorlage der Verschreibung. Ob die Apotheke verschicken darf, richtet sich zusätzlich nach dem Apothekenrecht. Das BMG beschreibt einen Gesetzentwurf, der den Versandweg für Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ausschließen soll. Frag vorab deine Apotheke.

Gibt es ein Versandverbot für Medizinalcannabis?

Das BMG schreibt in seinen Fragen und Antworten zur Änderung des MedCanG, der Versandweg werde ausgeschlossen, der Botendienst der Apotheken bleibe unberührt. Es handelt sich um ein Gesetzgebungsvorhaben. Ob und ab wann die Änderung gilt, erfährst du beim BMG und bei deiner Apotheke.

Was ist der Botendienst der Apotheken?

Das BMG nennt den Botendienst als Weg, auf dem Patientinnen und Patienten beliefert werden können, etwa bei Immobilität. Die Lieferung erfolgt nach der Darstellung des BMG durch pharmazeutisches Personal der Apotheke. Frag deine Apotheke, ob und unter welchen Bedingungen sie diesen Dienst anbietet.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: MedCanG § 3
  2. Gesetze im Internet: MedCanG (§§ 4 und 5)
  3. Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
  4. Gesetze im Internet: AMVV § 2
  5. Sucht & Drogen Hotline

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