Politik und Forschung · Gesetzgebung und Änderungen

Warum wird über die Erstattung von Cannabisblüten gestritten?

Häufige Fragen

Gibt es ein beschlossenes Ende der Erstattung für Cannabisblüten?

Die KBV meldet, dass getrocknete Cannabisblüten seit dem 30.07.2026 nicht mehr zulasten der Krankenkassen verordnungsfähig sind. Der Wortlaut des § 31 Abs. 6 SGB V nennt Blüten nicht. Frage bei deiner Krankenkasse nach dem Stand für deinen Fall.

Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse die Kosten ablehnt?

Lass dir die Ablehnung schriftlich mit Begründung geben und prüfe sie gemeinsam mit deiner Praxis. Die Frist für einen Widerspruch steht im Bescheid. Eine Anwältin oder ein Anwalt mit Sozialrechtserfahrung hilft bei der Einschätzung des Einzelfalls.

Muss die Kasse eine Erstverordnung genehmigen?

Nach § 31 Abs. 6 SGB V bedarf die Leistung bei der ersten Verordnung der Genehmigung der Krankenkasse, die nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnen ist. Nach der KBV beträgt die Bearbeitungsfrist 2 Wochen, bei einem Gutachten 4 Wochen.

Quellen

  1. MedCanG § 3 Verschreibung und Abgabe (gesetze-im-internet.de)
  2. gesetze-im-internet.de: § 31 SGB V
  3. KBV: Cannabis (Verordnung)
  4. KBV Praxisnachrichten 30.07.2026: Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig
  5. BMG: Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes

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