Politik und Forschung · Gesetzgebung und Änderungen

Wer darf Cannabisgesetze in Deutschland ändern?

Häufige Fragen

Wer darf ein Cannabisgesetz im Bundestag einbringen?

Gesetzesvorlagen bringen nach Art. 76 Abs. 1 GG die Bundesregierung, Abgeordnete aus der Mitte des Bundestages oder der Bundesrat ein. Der Bundestag berät die Vorlage danach. Eine Petition gehört nicht zu diesen Wegen, sie kann aber auf ein Thema aufmerksam machen.

Ist das KCanG ein Bundesgesetz?

Ja. Das Recht der Betäubungsmittel gehört nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG zur konkurrierenden Gesetzgebung, und der Bund hat davon mit dem KCanG Gebrauch gemacht. Die Länder setzen es über ihre Behörden um (§ 33 KCanG).

Welcher THC-Grenzwert gilt im Straßenverkehr?

Nach § 24a Abs. 1a StVG handelt ordnungswidrig, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat. § 44 KCanG sah vor, dass eine Arbeitsgruppe bis zum 31. März 2024 einen Vorschlag zum THC-Wert im Blut macht. Für Einzelfragen hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Quellen

  1. Grundgesetz Art. 74 (Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung)
  2. Grundgesetz Art. 76 (Gesetzesvorlagen)
  3. Grundgesetz Art. 72 (Konkurrierende Gesetzgebung)
  4. KCanG: Inhaltsübersicht der Paragrafen
  5. KCanG § 44 (THC-Grenzwerte im Straßenverkehr)
  6. KCanG § 23 (Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention)
  7. KCanG § 3 (Erlaubter Besitz von Cannabis)
  8. KCanG § 5 (Konsumverbot)
  9. KCanG § 6 (Werbe- und Sponsoringverbot)
  10. KCanG § 9 (Eigenanbau)
  11. KCanG § 12 (Versagung der Erlaubnis)
  12. KCanG § 16 (Mitgliedschaft)
  13. KCanG § 19 (Kontrollierte Weitergabe von Cannabis)
  14. KCanG § 34 (Strafvorschriften)
  15. StVG § 24a (Alkohol-, Drogen- und Medikamentenfahrten)
  16. Sucht & Drogen Hotline
  17. gesetze-im-internet.de: § 43 KCanG
  18. gesetze-im-internet.de: § 33 KCanG

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