Gilt die Verordnung bei laufender Behandlung weiter?
Das MedCanG enthält keine Regel dazu, ob eine bestehende Verschreibung bei einer Gesetzesänderung weitergilt. Eine Verschreibung gilt für die Gültigkeitsdauer, die sie angibt; fehlt die Angabe, gilt sie drei Monate (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 5 AMVV, die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 MedCanG entsprechend gelten). Für die Kassenleistung gilt: Wird allein die Dosierung angepasst oder ein Wechsel zu anderen Extrakten in standardisierter Qualität angeordnet, ist keine erneute Genehmigung der Krankenkasse nötig (§ 31 Abs. 6 SGB V). Laut BMG ist das Änderungsgesetz zum MedCanG ein laufendes Verfahren (Stand 18.12.2025). Übergangsregeln dazu nennt die BMG-Seite nicht.
Was zählt: Gesetz, Verordnung und Abgabe
Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden (§ 3 Abs. 1 MedCanG). Die Abgabe an Endverbraucherinnen und Endverbraucher erfolgt nur in einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Die Verordnung ist also die Grundlage für jede Abgabe.
Ob eine ältere Verordnung nach einer Änderung weiterhin genutzt werden kann, entscheidet nicht dieser Ratgeber. Es kommt auf den Wortlaut des geltenden Gesetzes und auf seine Übergangsregeln an. Den Wortlaut des MedCanG findest du auf gesetze-im-internet.de, und die Seite des BfArM zu Medizinischem Cannabis erklärt die Verfahren für Patientinnen und Patienten.
Wie lange eine Verschreibung gilt
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 AMVV muss die Verschreibung die Gültigkeitsdauer enthalten. Fehlt die Angabe, gilt die Verschreibung nach § 2 Abs. 5 AMVV drei Monate. Wie lange deine Verschreibung gilt, steht also auf der Verschreibung selbst. Frag die Praxis, wenn die Angabe fehlt oder unklar ist.
Die Genehmigung der Krankenkasse bei laufender Behandlung
Die Leistung bedarf nach § 31 Abs. 6 SGB V bei der ersten Verordnung der Genehmigung der Krankenkasse. Anpassungen der Dosierung und der Wechsel zu anderen Extrakten in standardisierter Qualität brauchen keine erneute Genehmigung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung meldet, dass getrocknete Cannabisblüten nicht mehr zulasten der Krankenkassen verordnungsfähig sind. Wer von Blüten auf ein anderes Präparat umgestellt wird, braucht laut KBV eine erneute Genehmigung der Krankenkasse. Wenn du betroffen bist, sprich deine Praxis und deine Krankenkasse an.
Was du bei laufender Behandlung prüfen kannst
- Das Ausstellungsdatum und die Gültigkeit deiner Verordnung. Frag die Praxis direkt, bis wann sie gilt.
- Ob die Apotheke, bei der du bisher abholst, weiterhin abgeben kann und welche Unterlagen sie braucht.
- Ob eine Genehmigung deiner Krankenkasse noch gilt und bis wann. Bitte um eine schriftliche Auskunft.
- Ob sich deine Behandlung durch eine Gesetzesänderung verändern könnte. Stell diese Frage ausdrücklich in der Praxis.
- Welche Ansprechperson in der Praxis für Verordnungen zuständig ist, damit du nicht zwischen Stellen hin- und hergeschickt wirst.
Wenn deine bisherige Apotheke nicht liefern kann, findest du im Ratgeber Was tun, wenn die eigene Apotheke nicht liefern kann? erste Schritte.
Die Rolle deiner Praxis
Die Entscheidung über eine Fortsetzung der Behandlung ist eine medizinische Frage. Deine Ärztin oder dein Arzt kennt deine Krankengeschichte, Vorbehandlungen und aktuelle Beschwerden. Bereite dich auf den Termin vor, indem du Fragen notierst und Befunde mitbringst, die du vorhast zu besprechen.
Hilfreich sind Fragen wie diese: Wie geht es mit meiner Verordnung weiter? Muss ich einen neuen Antrag stellen? Gibt es Veränderungen, die ich bei der Apotheke oder der Krankenkasse beachten muss? Ein Arztgespräch sollte dir diese Fragen klar beantworten.
Die Rolle der Krankenkasse
Ob eine Genehmigung weiter gilt und welche Kosten übernommen werden, klärt deine Krankenkasse. Die Regeln zur Kostenübernahme sind nicht identisch mit den Regeln zur Verschreibung im MedCanG. Frag deshalb gezielt nach, ob sich für deine laufende Versorgung etwas ändert. Wenn es um eine Ablehnung geht, hilft der Ratgeber Kann man gegen die Ablehnung der Kasse Widerspruch einlegen? als erste Orientierung.
Was du nicht tun solltest
Setze eine Therapie nicht eigenständig ab und verändere die Dosierung nicht auf eigene Faust. Auch wenn eine Verordnung nach einer Gesetzesänderung unklar wirkt, ist die Rücksprache mit der Praxis der richtige Weg. Wie ein Absetzen abläuft und was dabei zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Was passiert beim Absetzen von Medizinalcannabis?.
Wenn du dich unter Druck fühlst, weil die Versorgung wackelt, sprich das offen an. Eine Praxis kann dir sagen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind, und sie kann eine Folgeverordnung vorbereiten, wenn das medizinisch passt.
Dokumente griffbereit halten
Eine laufende Behandlung wird leichter, wenn alle wichtigen Unterlagen an einem Ort liegen. Dazu gehören die aktuelle Verordnung, der Bescheid oder die Auskunft der Krankenkasse, der letzte Arztbericht und eine Liste der Apotheken, bei denen du bisher abgeholt hast. Ein Ordner in Papier oder ein digitaler Ordner mit klarem Namen reicht dafür aus.
Achte darauf, dass du Kopien hast und die Originale sicher aufbewahrst. Bei Verlust hilft es, wenn du Datum, Aussteller und Gültigkeit notiert hast. So kannst du gegenüber Praxis, Apotheke und Kasse schnell belegen, woran du bist.
Gesprächsnotizen für den Termin
Bevor du in die Praxis gehst, schreib dir drei bis fünf Punkte auf, die dir wichtig sind. Dazu zählen die Frage nach der Weiterbehandlung, die Gültigkeit der Verordnung und mögliche Veränderungen durch neue Regeln. Nach dem Termin hältst du die Antworten schriftlich fest, damit du sie später nachlesen kannst.
Wenn du unsicher bist, ob du alles richtig verstanden hast, frag nach einer kurzen schriftlichen Zusammenfassung. Ein Termin ist nur so gut wie die Erinnerung danach.
Was du mitnehmen kannst
Die Verordnung bleibt die Grundlage der Abgabe, und der Gesetzestext bestimmt, was gilt. Kläre Gültigkeit, Apotheke und Genehmigung früh und schriftlich. Eine laufende Behandlung ist keine Frage, die man allein beantwortet. Die Praxis, die Apotheke und die Krankenkasse gehören an einen Tisch, wenn es ernst wird.
Häufige Fragen
Gilt meine Verordnung nach einer Gesetzesänderung weiter?
Das MedCanG enthält dazu keine Regel. Deine Verschreibung gilt für die Dauer, die sie angibt, ohne Angabe drei Monate (§ 2 Abs. 5 AMVV). Zu Übergangsregeln des laufenden Änderungsgesetzes nennt die BMG-Seite (Stand 18.12.2025) nichts. Die verlässlichste Auskunft gibt deine Praxis, die Apotheke sagt dir, was sie für die Abgabe braucht.
Darf ich meine laufende Therapie fortsetzen, wenn die Verordnung abläuft?
Eine Therapie sollte nicht ohne ärztliche Rücksprache fortgesetzt oder beendet werden. Sprich deine Praxis rechtzeitig vor dem Ende an, damit eine Folgeverordnung geprüft werden kann. Nach § 3 Abs. 1 MedCanG darf Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden.
Quellen
- MedCanG § 3 Abgabe und Verschreibung (gesetze-im-internet.de)
- AMVV (gesetze-im-internet.de)
- SGB V § 31 (gesetze-im-internet.de)
- KBV, Cannabis (kbv.de)
- KBV, Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig, 30.07.2026 (kbv.de)
- BMG, Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (bundesgesundheitsministerium.de)
- BfArM, Hinweise für Patienten (bfarm.de)