Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Gilt die Verordnung bei laufender Behandlung weiter?

Häufige Fragen

Gilt meine Verordnung nach einer Gesetzesänderung weiter?

Das MedCanG enthält dazu keine Regel. Deine Verschreibung gilt für die Dauer, die sie angibt, ohne Angabe drei Monate (§ 2 Abs. 5 AMVV). Zu Übergangsregeln des laufenden Änderungsgesetzes nennt die BMG-Seite (Stand 18.12.2025) nichts. Die verlässlichste Auskunft gibt deine Praxis, die Apotheke sagt dir, was sie für die Abgabe braucht.

Darf ich meine laufende Therapie fortsetzen, wenn die Verordnung abläuft?

Eine Therapie sollte nicht ohne ärztliche Rücksprache fortgesetzt oder beendet werden. Sprich deine Praxis rechtzeitig vor dem Ende an, damit eine Folgeverordnung geprüft werden kann. Nach § 3 Abs. 1 MedCanG darf Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden.

Quellen

  1. MedCanG § 3 Abgabe und Verschreibung (gesetze-im-internet.de)
  2. AMVV (gesetze-im-internet.de)
  3. SGB V § 31 (gesetze-im-internet.de)
  4. KBV, Cannabis (kbv.de)
  5. KBV, Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig, 30.07.2026 (kbv.de)
  6. BMG, Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (bundesgesundheitsministerium.de)
  7. BfArM, Hinweise für Patienten (bfarm.de)

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