Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Wer meldete Behandlungen an das BfArM, und gilt das heute?

Häufige Fragen

Musste ich Medizinalcannabis-Behandlungen an das BfArM melden?

Die Begleiterhebung des BfArM lief von 2017 bis zum 31. März 2022 und wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geschlossen. Der heutige Wortlaut des MedCanG regelt in § 16 Aufzeichnungen und Meldungen von Personen mit Erlaubnis nach § 4, nicht von Patientinnen und Patienten.

Was hat die Begleiterhebung erfasst?

Anonymisierte Daten zu rund 21.000 Behandlungen mit Cannabisblüten und -extrakten. Mehr als 75 Prozent der Behandlungen betrafen chronische Schmerzen, weitere häufige Gründe waren Spastik mit 9,6 Prozent und Anorexie oder Wasting mit 5,1 Prozent. Die Zahl bezieht sich auf Behandlungen, nicht auf einzelne Personen.

Wo erfahre ich den aktuellen Stand der Regeln?

Beim BfArM und bei deiner Apotheke. Das Bundesgesundheitsministerium informiert zudem über laufende Gesetzgebungsverfahren. Frage in Textform nach, damit du die Antwort später nachweisen kannst.

Quellen

  1. BfArM, Begleiterhebung (bfarm.de)
  2. BfArM, Pressemitteilung zur Begleiterhebung 2022 (bfarm.de)
  3. BMG, Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (bundesgesundheitsministerium.de)
  4. KBV, Cannabis (kbv.de)
  5. MedCanG, Gesamttext (gesetze-im-internet.de)
  6. SGB V § 31 (gesetze-im-internet.de)
  7. StGB § 203 (gesetze-im-internet.de)

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