Medizinalcannabis · Patientenrechte und Selbsthilfe

Was zeigt die BfArM-Begleiterhebung zu Medizinalcannabis?

Häufige Fragen

Was ist die BfArM-Begleiterhebung zu Medizinalcannabis?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat anonymisierte Daten zu Behandlungen mit Cannabisarzneimitteln gesammelt. Seit 2017 flossen rund 21.000 Behandlungen in den Abschlussbericht ein. Die Erhebung wurde am 31. März 2022 geschlossen. Die Zahlen beschreiben die Versorgung und nennen vor allem die Behandlungsgründe.

Welche Indikationen wurden am häufigsten genannt?

Mehr als 75 Prozent der Behandlungen erfolgten laut BfArM wegen chronischer Schmerzen. Häufig genannt wurden außerdem Spastik mit 9,6 Prozent und Anorexie oder Wasting mit 5,1 Prozent. Die Zahlen beziehen sich auf die Behandlungen, nicht auf einzelne Personen.

Wer berät mich unabhängig zu Medizinalcannabis?

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland berät zu Krankenversicherung, Patientenrechten und Arzneimitteln. Das Beratungstelefon ist kostenfrei. Für die ärztliche Einschätzung deiner Beschwerden bleibt die Ärztin oder der Arzt die richtige Ansprechperson.

Quellen

  1. BfArM: Begleiterhebung Medizinisches Cannabis
  2. BfArM: Pressemitteilung 05/2022 zur Begleiterhebung
  3. Medizinal-Cannabisgesetz § 3 (Verschreibung und Abgabe)
  4. Bundesgesundheitsministerium: FAQ Cannabis als Medizin
  5. Arzneimittelverschreibungsverordnung § 2 (Gültigkeitsdauer)
  6. Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
  7. Gesetze im Internet: SGB V § 31

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