Was zeigt die BfArM-Begleiterhebung zu Medizinalcannabis?
Die Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Daten zu Behandlungen mit Medizinalcannabis gesammelt. Nach der Pressemitteilung des BfArM vom 6. Juli 2022 flossen seit 2017 anonymisierte Daten zu rund 21.000 Behandlungen mit Cannabisblüten und -extrakten sowie mit weiteren Cannabisarzneimitteln wie Dronabinol und Nabilon in den Abschlussbericht ein. Die Zahlen nennen vor allem, wofür Cannabisarzneimittel verordnet wurden. Zur Wirksamkeit sagen sie für sich genommen nichts.
Was die Erhebung erfasst
Das BfArM wurde gesetzlich beauftragt, eine nicht-interventionelle Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln durchzuführen. Den Abschlussbericht nach § 31 Abs. 6 SGB V stellt das BfArM auf seiner Seite zur Begleiterhebung bereit.
Die Zahlen aus der Pressemitteilung des BfArM aus dem Jahr 2022 nennen vor allem die Gründe für die Behandlung. Mehr als 75 Prozent der ausgewerteten Behandlungen erfolgten wegen chronischer Schmerzen. Weitere häufig behandelte Symptome waren Spastik mit 9,6 Prozent und Anorexie oder Wasting mit 5,1 Prozent.
| Indikation | Anteil laut BfArM |
|---|---|
| Chronische Schmerzen | mehr als 75 Prozent |
| Spastik | 9,6 Prozent |
| Anorexie oder Wasting | 5,1 Prozent |
Wichtig ist der Begriff: Die Zahl von rund 21.000 bezieht sich auf Behandlungen, nicht auf Personen. Wer die Zahl weitergibt, sollte deshalb „Behandlungen“ schreiben und nicht „Patientinnen und Patienten“.
Warum Beobachtungsdaten vorsichtig zu lesen sind
Das BfArM nennt die Erhebung nicht-interventionell. Gemeint ist: Sie dokumentiert Behandlungen, die ohnehin stattfinden, und greift nicht in die Behandlung ein. Solche Daten zeigen, wofür Cannabisarzneimittel verordnet wurden. Zahlen zu den Behandlungsgründen sagen noch nichts darüber, ob und wie gut eine Behandlung gewirkt hat.
Wer eine Zahl aus der Erhebung weitergibt, nennt Datum, Zahl der Behandlungen und die Quelle.
Der Zeitraum der Erhebung
Die Erhebung lief seit 2017 und wurde am 31. März 2022 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geschlossen. Eine ausführliche Publikation mit dem Datenstand Mai 2020 steht seit Februar 2021 zur Verfügung. Daraus folgt: Die Erhebung beschreibt die Versorgung bis zu diesem Zeitpunkt. Aus ihr allein lässt sich nicht ablesen, wie die Versorgung heute aussieht.
Gerade weil sich Regeln ändern, lohnt sich ein Blick auf das Datum jeder Angabe. Wer eine Zahl verwendet, sollte immer prüfen, aus welchem Jahr sie stammt und welchen Zeitraum sie abdeckt.
Was Patientinnen und Patienten daraus mitnehmen können
Für dich als Patient oder Patientin ist entscheidend, welche Schritte wirklich nötig sind. Verordnen dürfen Medizinalcannabis nur Ärztinnen und Ärzte, und die Abgabe erfolgt nur in einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung (§ 3 MedCanG). Die Erhebung ersetzt weder ein Gespräch über deine Beschwerden noch eine Entscheidung über die Behandlung.
Wenn du unsicher bist, wie du Informationen einordnest, hilft die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Sie berät nach eigenen Angaben zu Fragen der Krankenversicherung, zu Patientenrechten und zu Arzneimitteln. Das Beratungstelefon ist kostenfrei. Die UPD versteht sich als unabhängig und ist eine gute erste Anlaufstelle, wenn du verschiedene Quellen gegeneinander stellen willst.
Fragen an die Ärztin oder den Arzt
Ein Gespräch über Medizinalcannabis ist nur so gut wie die Fragen, die du mitbringst. Die folgende Liste hilft dir, die wichtigsten Punkte zu klären, bevor du eine Verordnung annimmst.
- Welche Beschwerde soll behandelt werden, und welches Ziel verfolgen wir?
- Welche Form des Präparats wird empfohlen, und wie wird die Dosierung angepasst?
- Welche Nebenwirkungen sind bei mir wahrscheinlich, und woran erkenne ich, dass ich ärztliche Hilfe brauche?
- Wie wird überprüft, ob die Behandlung wirkt?
- Wer ist mein Ansprechpartner, wenn es Probleme gibt?
Das Medizinal-Cannabisgesetz erklärt die §§ 2 und 4 der Arzneimittelverschreibungsverordnung für entsprechend anwendbar (§ 3 Abs. 1). Fehlt die Angabe der Gültigkeitsdauer, gilt die Verschreibung drei Monate. Frag deshalb nach, bis wann das Rezept gilt, und schreib dir das Datum auf.
Auch die Kostenfrage gehört in das Gespräch. Frag, welche Unterlagen die Krankenkasse für die Entscheidung braucht. Wie die Kasse entscheidet und was bei einer Ablehnung passiert, erklärt der Artikel zur Kostenübernahme.
Patientenrechte im Alltag
Als Patientin oder Patient darfst du Fragen stellen, und die Praxis sollte sie verständlich beantworten. Wenn du dich unsicher fühlst, kannst du eine weitere Meinung einholen. Die Unabhängige Patientenberatung hilft dir, Fragen zu sortieren und Unterlagen zu verstehen, ohne dir eine Behandlung vorzugeben.
Prävention und Gesundheit
Auch bei einer ärztlichen Verordnung gehören Risiken auf den Tisch. Besprich mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, welche Nebenwirkungen möglich sind, welche Vorerkrankungen bestehen und welche anderen Medikamente du nimmst. Gerade wenn Schwangerschaft, Herz-Kreislauf-Probleme oder psychische Erkrankungen eine Rolle spielen, braucht es eine sorgfältige Abwägung. Wer bei sich selbst Veränderungen bemerkt, sollte sie zeitnah melden.
Was Medizinalcannabis nicht ersetzt
Medizinalcannabis ist ein Arzneimittel, das im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verordnet wird. Es ersetzt keine Diagnose und keine Gespräche über andere Therapieoptionen. Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind alle Ärztinnen und Ärzte verordnungsbefugt.
Auch die Abgabe ist klar geregelt. Medizinalcannabis gibt es nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung. Für gesetzlich Versicherte gilt bei der ersten Verordnung eine Genehmigungspflicht der Krankenkasse (§ 31 Abs. 6 SGB V). Diese Regeln legen fest, wer berät, wer verordnet und wer abgibt.
Wenn du Fragen zur Dosierung oder zu Nebenwirkungen hast, ist die Praxis oder die Apotheke der richtige Ansprechpartner. Schreib deine Fragen auf, bevor du hingehst, damit du im Gespräch nichts vergisst.
Was du jetzt tun kannst
Lies Zahlen aus Begleiterhebungen immer mit Datum, Zahl der Behandlungen und Fragestellung. Nimm deine Fragen zur Behandlung in die Praxis mit und notiere, welche Antworten du bekommen hast. Bei Problemen mit der Kostenübernahme hilft der Artikel zum Widerspruch gegen die Krankenkasse. Wer verstehen will, wie eine Verordnung abläuft, findet im Ratgeber zur Arztsuche erste Schritte. Den rechtlichen Rahmen beschreibt der Artikel zu MedCanG.
Häufige Fragen
Was ist die BfArM-Begleiterhebung zu Medizinalcannabis?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat anonymisierte Daten zu Behandlungen mit Cannabisarzneimitteln gesammelt. Seit 2017 flossen rund 21.000 Behandlungen in den Abschlussbericht ein. Die Erhebung wurde am 31. März 2022 geschlossen. Die Zahlen beschreiben die Versorgung und nennen vor allem die Behandlungsgründe.
Welche Indikationen wurden am häufigsten genannt?
Mehr als 75 Prozent der Behandlungen erfolgten laut BfArM wegen chronischer Schmerzen. Häufig genannt wurden außerdem Spastik mit 9,6 Prozent und Anorexie oder Wasting mit 5,1 Prozent. Die Zahlen beziehen sich auf die Behandlungen, nicht auf einzelne Personen.
Wer berät mich unabhängig zu Medizinalcannabis?
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland berät zu Krankenversicherung, Patientenrechten und Arzneimitteln. Das Beratungstelefon ist kostenfrei. Für die ärztliche Einschätzung deiner Beschwerden bleibt die Ärztin oder der Arzt die richtige Ansprechperson.
Quellen
- BfArM: Begleiterhebung Medizinisches Cannabis
- BfArM: Pressemitteilung 05/2022 zur Begleiterhebung
- Medizinal-Cannabisgesetz § 3 (Verschreibung und Abgabe)
- Bundesgesundheitsministerium: FAQ Cannabis als Medizin
- Arzneimittelverschreibungsverordnung § 2 (Gültigkeitsdauer)
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
- Gesetze im Internet: SGB V § 31