Medizinalcannabis · Patientenrechte und Selbsthilfe

Haben Patienten einen Anspruch auf Cannabis-Versorgung?

Häufige Fragen

Habe ich als Patient einen Anspruch auf Cannabis-Versorgung?

Gesetzlich Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben nach § 31 Abs. 6 SGB V unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität und auf Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon. Die erste Verordnung bedarf der Genehmigung der Krankenkasse. Ob die Voraussetzungen bei dir vorliegen, klärst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt und der Krankenkasse.

Wer kann mir bei einem abgelehnten Antrag helfen?

Eine unabhängige Patientenberatung kann die Lage einordnen und das weitere Vorgehen erklären. Für die rechtliche Prüfung eines Anspruchs ist eine Anwältin oder ein Anwalt für Sozialrecht die richtige Anlaufstelle. Lass dir die Begründung der Ablehnung schriftlich geben und notiere die Frist für einen möglichen Widerspruch.

Wie lange hat die Krankenkasse Zeit für die Genehmigung?

Nach § 31 Abs. 6 SGB V ist über den Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang zu entscheiden, bei einer gutachtlichen Stellungnahme innerhalb von vier Wochen. Bei Verordnungen in der Versorgung nach § 37b SGB V oder im unmittelbaren Anschluss an einen stationären Aufenthalt beträgt die Frist drei Tage.

Quellen

  1. Medizinal-Cannabisgesetz § 3 (gesetze-im-internet.de)
  2. BfArM: Medizinisches Cannabis
  3. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
  4. Gesetze im Internet: SGB V § 31

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.