Haben Patienten einen Anspruch auf Cannabis-Versorgung?
Gesetzlich Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben nach § 31 Abs. 6 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität und mit Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Dronabinol oder Nabilon enthalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung zur Verfügung steht oder im Einzelfall nicht angewendet werden kann. Die erste Verordnung bedarf der Genehmigung der Krankenkasse. Ob die Voraussetzungen bei dir erfüllt sind, entscheiden deine Ärztin oder dein Arzt und die Krankenkasse im Einzelfall.
Der Verschreibungsweg
Nach § 3 Abs. 1 des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) darf Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Nach § 3 Abs. 2 erfolgt die Abgabe an Endverbraucher nur im Rahmen des Apothekenbetriebs gegen Vorlage der Verschreibung. Die Abgabe setzt also eine ärztliche Verschreibung voraus.
Ob die Krankenkasse die Kosten trägt, richtet sich nach § 31 Abs. 6 SGB V. Die Verschreibung ist die Voraussetzung für die Abgabe, die Kostenübernahme ist eine eigene Entscheidung. Diese Trennung ist wichtig, wenn du mit deiner Krankenkasse sprichst.
Die Voraussetzungen nach § 31 Abs. 6 SGB V
Der Anspruch der gesetzlich Versicherten ist an Bedingungen geknüpft. Das Gesetz nennt eine schwerwiegende Erkrankung. Außerdem muss eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung stehen, oder sie kann nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes im Einzelfall nicht angewendet werden. Zusätzlich muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen.
Die vertragsärztliche Versorgung hat nach dem Gesetz zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs zu erfolgen. Bei der ersten Verordnung braucht es die Genehmigung der Krankenkasse, die nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnen ist. Sie ist vor Beginn der Leistung zu erteilen.
Welche Fristen die Krankenkasse hat
Über den Antrag auf Genehmigung ist nach § 31 Abs. 6 SGB V innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wird eine gutachtliche Stellungnahme eingeholt, insbesondere des Medizinischen Dienstes, gilt eine Frist von vier Wochen. Bei einer Verordnung im Rahmen der Versorgung nach § 37b SGB V oder im unmittelbaren Anschluss an eine stationäre Behandlung mit Cannabis beträgt die Frist drei Tage.
Die Vorschrift betrifft die gesetzliche Krankenversicherung. Bei privater Versicherung gibt der Versicherer Auskunft. Welche Darreichungsformen die Kasse trägt, kann sich durch Gesetzesänderungen ändern. Frag deshalb bei Praxis und Krankenkasse nach dem aktuellen Stand.
Was du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt klärst
Eine Verordnung entsteht im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt. Bereite dich darauf vor, indem du bisherige Behandlungen, Medikamente und Befunde zusammenträgst. Diese Unterlagen helfen, die medizinische Lage zu erklären und die Begründung für einen Antrag zu stützen.
- Bisherige Therapien und deren Wirkung dokumentieren.
- Befunde und Diagnosen in Kopie bereithalten.
- Fragen zu Alternativen und Nebenwirkungen notieren.
Frag außerdem, welche Begründung die Ärztin oder der Arzt für den Antrag bei der Krankenkasse schreibt. Eine klare Begründung erleichtert die Prüfung.
Was du bei der Krankenkasse prüfen lässt
Wenn du einen Antrag stellst, lass dir die Entscheidung schriftlich geben und notiere das Datum der Antwort. Bei einer Ablehnung verlange die Begründung, denn nur mit ihr kannst du entscheiden, ob du Widerspruch einlegst. Prüfe im Bescheid die angegebene Frist für einen Widerspruch.
Der Artikel Wie stelle ich den Antrag bei der Krankenkasse? erklärt den Ablauf. Der Artikel Kann man gegen die Ablehnung der Kasse Widerspruch einlegen? zeigt die Schritte nach einer Ablehnung.
Wenn du dich übergangen fühlst
Wenn deine Ärztin oder dein Arzt eine Verordnung ablehnt oder die Krankenkasse nicht antwortet, bleibt der Weg nicht ohne Ausweg. Eine unabhängige Patientenberatung kann die Lage einordnen und Hinweise zum weiteren Vorgehen geben. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Sozialrecht prüft, ob ein Anspruch besteht und wie er durchgesetzt werden kann.
Eine Beschwerde über Ärztinnen, Ärzte oder Apotheken kann ebenfalls ein Weg sein. Wie du vorgehst, erklärt der Artikel Wohin wende ich mich bei Beschwerden über Ärzte oder Apotheken?
Gesundheit steht über dem Anspruch
Die Frage nach dem Anspruch darf nicht dazu führen, dass Risiken übersehen werden. Auch bei ärztlicher Verordnung sollten Wirkung, Nebenwirkungen und mögliche Abhängigkeit besprochen werden. Das BIÖG nennt für den Cannabiskonsum allgemein, dass ungefähr eine von acht Personen abhängig wird. Das Risiko einer Abhängigkeit gehört deshalb in das Gespräch über eine längere Behandlung.
Wenn du eine Behandlung beginnst oder beendest, besprich jede Änderung mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Eigenmächtige Schritte können gesundheitliche Folgen haben.
Welche Unterlagen für einen Antrag hilfreich sind
Frag die Krankenkasse oder deine Ärztin oder deinen Arzt, welche Unterlagen für deinen Antrag nötig sind. Hilfreich sind oft die Verordnung, Befunde und eine Übersicht über bisherige Behandlungen. Die Anforderungen können sich unterscheiden, deshalb lohnt sich die direkte Nachfrage.
Eine übersichtliche Mappe erleichtert die Prüfung. Lege die Dokumente chronologisch ab und beschrifte sie. Behalte eine Kopie aller Unterlagen, die du abschickst, damit du später nachweisen kannst, was eingereicht wurde.
Wie du deine Rechte im Gespräch vertrittst
Nenne im Gespräch deine Situation, deine bisherigen Behandlungen und deine Fragen. Bitte um eine Begründung, wenn eine Entscheidung abgelehnt wird, und notiere das Datum des Gesprächs.
Wenn du dich nicht gehört fühlst, bitte um ein weiteres Gespräch oder um eine schriftliche Stellungnahme. Eine schriftliche Antwort lässt sich später besser nachweisen als eine mündliche Auskunft am Telefon.
Was du als Nächstes tun kannst
Schreibe deine Fragen auf, sprich mit deiner Ärztin oder deinem Arzt und frag die Krankenkasse schriftlich nach dem Stand deines Anspruchs. Halte die Antworten zusammen mit den Unterlagen fest. Einen ersten Einstieg in den Verordnungsweg bietet der Artikel Wie läuft die erste Cannabis-Verordnung ab?
Weitere Informationen zu Patientenrechten findest du im Themenbereich Medizinalcannabis. Diese Übersicht ersetzt keine rechtliche Beratung.
Häufige Fragen
Habe ich als Patient einen Anspruch auf Cannabis-Versorgung?
Gesetzlich Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben nach § 31 Abs. 6 SGB V unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität und auf Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon. Die erste Verordnung bedarf der Genehmigung der Krankenkasse. Ob die Voraussetzungen bei dir vorliegen, klärst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt und der Krankenkasse.
Wer kann mir bei einem abgelehnten Antrag helfen?
Eine unabhängige Patientenberatung kann die Lage einordnen und das weitere Vorgehen erklären. Für die rechtliche Prüfung eines Anspruchs ist eine Anwältin oder ein Anwalt für Sozialrecht die richtige Anlaufstelle. Lass dir die Begründung der Ablehnung schriftlich geben und notiere die Frist für einen möglichen Widerspruch.
Wie lange hat die Krankenkasse Zeit für die Genehmigung?
Nach § 31 Abs. 6 SGB V ist über den Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang zu entscheiden, bei einer gutachtlichen Stellungnahme innerhalb von vier Wochen. Bei Verordnungen in der Versorgung nach § 37b SGB V oder im unmittelbaren Anschluss an einen stationären Aufenthalt beträgt die Frist drei Tage.