Prävention und Jugendschutz · Den eigenen Konsum prüfen

Wie übernehme ich Verantwortung für mein Umfeld beim Konsum?

Häufige Fragen

Darf ich zu Hause kiffen, wenn Kinder im Haushalt leben?

Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist verboten (§ 5 Abs. 1 KCanG). Wer Kinder hat, sollte den Konsum deshalb so organisieren, dass Kinder nicht anwesend sind. Bei Unsicherheit hilft eine Beratungsstelle.

Darf ich Cannabis aus meinem Eigenanbau an Freunde weitergeben?

Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Abgeben oder Weitergeben von Cannabis steht außerdem unter Strafe (§ 34 KCanG).

Wo bekomme ich Rat, wenn ich mir Sorgen um das Verhalten anderer mache?

Die Sucht und Drogen Hotline erreichst du unter 01806 313031. Eltern können sich außerdem an das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550 wenden. Beide Angebote helfen bei der Einschätzung und bei den nächsten Schritten.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 5
  2. Konsumcannabisgesetz § 9
  3. Konsumcannabisgesetz § 23
  4. Konsumcannabisgesetz § 34
  5. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  6. Sucht & Drogen Hotline (BIÖG)
  7. Gesetze im Internet: § 2 KCanG
  8. Gesetze im Internet: § 10 KCanG
  9. Gesetze im Internet: § 16 KCanG

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