Prävention und Jugendschutz · Den eigenen Konsum prüfen

Kann Cannabiskonsum den Arbeitsplatz gefährden?

Häufige Fragen

Darf ich nach dem Konsum mit dem Auto zur Arbeit fahren?

Im Straßenverkehr gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Bei einem Verstoß ist eine Geldbuße vorgesehen (Höchstbetrag in § 24a Abs. 3 StVG), und in der Regel ist auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Kommt Alkohol hinzu, gilt § 24a Abs. 2a StVG mit höherem Bußgeldrahmen (§ 24a Abs. 3 StVG). Am sichersten ist es, nicht selbst zu fahren.

Kann mein Arbeitgeber mich wegen Cannabiskonsum abmahnen?

Konsum und Arbeit können im Arbeitsvertrag geregelt sein. Welche Folgen ein Verstoß hat, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann das einordnen.

Wo finde ich Hilfe, wenn der Konsum meine Arbeit beeinflusst?

Die Sucht und Drogen Hotline erreichst du unter 01806 313031. Eine Suchtberatungsstelle in deiner Nähe unterstützt dich bei den nächsten Schritten. Frag außerdem im Betrieb nach, ob es eine Ansprechperson für Gesundheit gibt.

Quellen

  1. Straßenverkehrsgesetz § 24a
  2. Straßenverkehrsgesetz § 25
  3. Sucht Schweiz: Cannabis, Wirkung und Risiken
  4. cannabispraevention.de: Gefahren für Jugendliche
  5. Sucht und Drogen Hotline
  6. BIÖG: Sucht & Drogen Hotline

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