Kann Cannabiskonsum den Arbeitsplatz gefährden?
Cannabiskonsum kann den Arbeitsplatz gefährden, wenn er die Konzentration, die Motivation oder die Sicherheit im Job beeinträchtigt. Ein Risiko besteht vor allem dann, wenn du vor oder während der Arbeit konsumierst oder mit Cannabis im Blut zur Arbeit fährst. Wie stark die Folgen ausfallen, hängt von deiner Tätigkeit, deinem Konsummuster und vom Betrieb ab.
Was Cannabis im Kopf verändert
Während eines Rausches kann Cannabis die Motivation dämpfen, das beschreibt Sucht Schweiz. Dieselbe Quelle schreibt zugleich, dass nicht bestätigt ist, dass Cannabiskonsum zu einem sogenannten amotivationalen Syndrom führt, also zu einem dauerhaften Antriebsverlust. Bei manchen starken Dauerkonsumentinnen und Dauerkonsumenten sind außerdem Gedächtnis und Konzentration beeinträchtigt. Diese Einbußen bilden sich nach Angaben derselben Quelle meist zurück, wenn der Konsum eingestellt wird.
Die Präventionsseite cannabispraevention.de nennt die Konzentration als Beispiel. Häufiges Kiffen stört sie, und daraus können Probleme entstehen. Bei Jugendlichen betrifft das die Schule und die Ausbildung. Konzentration ist in vielen Berufen gefragt, deshalb ist dieser Punkt auch für Erwachsene im Job wichtig.
Straßenverkehr auf dem Weg zur Arbeit
Auf dem Weg zur Arbeit gelten die Regeln des Straßenverkehrs. Für Cannabis gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Wer als Fahrer eines Kraftfahrzeugs diesen Wert erreicht, handelt ordnungswidrig. Den Höchstbetrag der Geldbuße regelt § 24a Abs. 3 StVG. Nach § 25 Abs. 1 StVG ist bei Geldbußen nach § 24a Abs. 1 bis 2a in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen, das einen bis drei Monate dauern kann.
Kommt zum THC-Wert noch Alkohol hinzu, gilt § 24a Abs. 2a StVG mit höherem Bußgeldrahmen (§ 24a Abs. 3 StVG). Eine Ausnahme sieht § 24a Abs. 4 StVG nur vor, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Wer Medizinalcannabis verschrieben bekommt, klärt deshalb mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt, wie sich die Einnahme mit Fahren und Arbeit verträgt. Die Verschreibung allein sagt nichts darüber, wie stark die Wirkung im Alltag ist.
Was der Arbeitsvertrag regeln kann
Konsum und Arbeit können im Arbeitsvertrag oder in Betriebsregeln geregelt sein. Welche Folgen ein Verstoß hat, hängt vom Vertrag, vom Betrieb und vom Einzelfall ab, und im Streitfall entscheiden Gerichte. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann das einordnen. Wenn dir eine Abmahnung droht oder du über eine Kündigung nachdenkst, hole dir früh Rat und unterschreibe nichts, bevor du die Lage geklärt hast.
Hilfe suchen
Wenn du merkst, dass der Konsum dir im Job Probleme macht, kannst du dir zuerst außerhalb des Betriebs Rat holen, etwa bei einer Suchtberatungsstelle oder der Sucht & Drogen Hotline. Frag im Betrieb nach, ob es eine Ansprechperson für Gesundheit oder Sucht gibt. Typische Anzeichen für nachlassende Leistung beschreibt der Artikel zu Leistung im Job oder Studium.
Besonders sensible Tätigkeiten
Bei Tätigkeiten, in denen die Aufmerksamkeit über die Sicherheit anderer entscheidet, ist Konsum besonders riskant, etwa beim Bedienen von Maschinen oder beim Führen von Fahrzeugen. Das Gesetz selbst nennt diesen Punkt: Anbauvereinigungen müssen bei der Weitergabe unter anderem auf Einschränkungen der Straßenverkehrstauglichkeit und beim Bedienen von Maschinen hinweisen (§ 21 Abs. 3 Nr. 4 KCanG).
Medizinische Abklärung
Halten Konzentrationsprobleme, Müdigkeit oder Gedächtnislücken über mehrere Wochen an, kann eine ärztliche Abklärung sinnvoll sein, denn dafür kommen auch andere Ursachen in Frage. Sprich dabei offen über deinen Konsum, damit die Ärztin oder der Arzt die Lage richtig einordnen kann.
Konsum und Arbeitszeit trennen
Viele Konflikte entstehen, weil Konsum und Arbeit im Alltag ineinanderlaufen. Eine klare Trennung hilft: Konsumiere nicht während der Arbeitszeit und nicht direkt vor Schichtbeginn, und fahre nach dem Konsum nicht selbst zur Arbeit. Ein Konsumtagebuch kann Muster zeigen, die dich im Job einschränken. Eine Anleitung dazu findest du im Artikel zum Konsumtagebuch.
Was du jetzt tun kannst
- Fahre nach dem Konsum nicht selbst zur Arbeit. Das gilt besonders, wenn Alkohol im Spiel war.
- Konsumiere nicht während der Arbeitszeit und nicht direkt vor Schichtbeginn.
- Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf Regeln zu Alkohol und Drogen.
- Sprich bei Problemen mit der Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031 (kostenpflichtig, Gebühr pro Anruf) oder mit einer Suchtberatungsstelle in deiner Nähe.
Weitere Hinweise zum Thema Konsum und Verantwortung findest du unter Straßenverkehr und Prävention und Jugendschutz.
Häufige Fragen
Darf ich nach dem Konsum mit dem Auto zur Arbeit fahren?
Im Straßenverkehr gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Bei einem Verstoß ist eine Geldbuße vorgesehen (Höchstbetrag in § 24a Abs. 3 StVG), und in der Regel ist auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Kommt Alkohol hinzu, gilt § 24a Abs. 2a StVG mit höherem Bußgeldrahmen (§ 24a Abs. 3 StVG). Am sichersten ist es, nicht selbst zu fahren.
Kann mein Arbeitgeber mich wegen Cannabiskonsum abmahnen?
Konsum und Arbeit können im Arbeitsvertrag geregelt sein. Welche Folgen ein Verstoß hat, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann das einordnen.
Wo finde ich Hilfe, wenn der Konsum meine Arbeit beeinflusst?
Die Sucht und Drogen Hotline erreichst du unter 01806 313031. Eine Suchtberatungsstelle in deiner Nähe unterstützt dich bei den nächsten Schritten. Frag außerdem im Betrieb nach, ob es eine Ansprechperson für Gesundheit gibt.