Muss ich als Patient mit Medizinalcannabis zur MPU?
Muss ich als Patient mit Medizinalcannabis zur MPU? Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Die Verschreibung schützt aber auch nicht vor jeder Frage zur Fahreignung. Der Bußgeldtatbestand und die Fahreignung sind zwei getrennte Ebenen. Dieser Beitrag erklärt, was das Recht für Patientinnen und Patienten regelt, wann eine Begutachtung im Raum steht und was du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt klären solltest.
Was die Verschreibung rechtlich bedeutet
Nach § 3 des Medizinal-Cannabisgesetzes darf Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Die Abgabe an Endverbraucher erfolgt nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung. Dass du ein Rezept hast, ist ein wichtiger Nachweis für die Behandlung. Eine Garantie, dass du fahren darfst, ist es nicht.
Die Ausnahme beim Bußgeld
§ 24a Abs. 4 StVG nimmt Fälle aus, in denen die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Das gilt unter anderem für den THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml (Abs. 1a). Es bedeutet aber nicht, dass du in jedem Fall fahren darfst, und es schließt nicht aus, dass die Behörde die Fahreignung prüft. Die Einzelheiten erklärt der Artikel zur Ausnahme bei ärztlichem Rezept.
Welche Maßstäbe die FeV für Arzneimittel setzt
Die Anlässe für eine MPU wegen Cannabismissbrauchs stehen in § 13a FeV. Dort geht es um Missbrauch, Abhängigkeit und wiederholte Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss. Für Arzneimittel enthält § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FeV einen eigenen Anlass: Die Behörde ordnet ein ärztliches Gutachten an, wenn Tatsachen die Annahme einer missbräuchlichen Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln begründen. Anlage 4 Nr. 9.6 bewertet die Dauerbehandlung mit Arzneimitteln. Die Eignung ist danach ausgeschlossen bei einer Vergiftung (Nr. 9.6.1) und bei einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß (Nr. 9.6.2).
Welches Gutachten die Behörde in einem konkreten Fall verlangt, hängt von den bekannten Tatsachen ab (§ 11 Abs. 2 FeV). Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten weist darauf hin, dass Führerscheinstellen auch bei medizinischer Verwendung die Fahreignung überprüfen lassen können, wenn Zweifel auftreten. Die allgemeinen Voraussetzungen einer MPU erklärt der Artikel zur MPU-Pflicht nach Cannabis.
Was du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt klären solltest
- Wie sich die Behandlung auf Konzentration und Reaktion auswirkt.
- Ob Fahren mit dieser Therapie grundsätzlich möglich ist und unter welchen Bedingungen.
- Welche Unterlagen du bei einer Kontrolle oder einer Behördenfrage vorlegen kannst.
- Wie du Veränderungen der Wirkung meldest, etwa bei einer Dosisanpassung.
Typische Fragen der Behörde
Die Behörde will häufig wissen, seit wann die Verschreibung besteht, in welcher Dosis du sie einnimmst und ob es Auffälligkeiten gab. Vorbereitet bist du, wenn du das mit Unterlagen belegen kannst. Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten empfiehlt, eine Kopie der Verschreibung und einen Arztbrief mitzuführen, in dem die behandelnde Ärztin oder der Arzt bestätigt, dass du korrekt eingestellt wurdest. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht kann dir sagen, welche Angaben nötig sind und welche besser erst nach Rücksprache erfolgen.
Wenn die Behörde ein Gutachten anordnet
Dann gelten dieselben Regeln wie für alle: Die Anordnung nennt Gründe, Fragen und Frist (§ 11 Abs. 6 FeV), und wer sich weigert oder das Gutachten nicht fristgerecht beibringt, muss mit dem Schluss auf Nichteignung rechnen (§ 11 Abs. 8 FeV). Notiere bei Post der Behörde sofort die Fristen. Eine Vorbereitung findest du im Artikel zur MPU-Vorbereitung.
Wirkung ernst nehmen
Auch verschriebenes Cannabis wirkt auf den Körper. Plane Fahrten nach der Einnahme so, dass du sicher unterwegs bist, und sprich bei Zweifeln vorher mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Eine Anlaufstelle für Fragen bietet auch der Bereich Prävention und Jugendschutz.
Dokumentation und Veränderungen
Halte fest, wann du welches Präparat in welcher Dosis einnimmst und wie du dich danach fühlst. Ein einfaches Tagebuch genügt. Jede Änderung der Verschreibung bespricht du mit der Ärztin oder dem Arzt und hältst sie in deinen Unterlagen fest. Frag vor dem Fahren nach, wenn du dich unsicher fühlst, und verschiebe die Fahrt im Zweifel. Notiere dir Namen und Datum von Beratungen, auch von der Apotheke. Sie kann zu Einnahme und Wechselwirkungen Auskunft geben, ersetzt aber keine ärztliche Beratung.
Häufige Fragen
Darf ich mit Medizinalcannabis Auto fahren?
Das hängt von deiner Behandlung und der Wirkung ab. Die Verschreibung allein entscheidet das nicht. Die Ausnahme in § 24a Abs. 4 StVG betrifft den Bußgeldtatbestand, nicht die Fahreignung. Kläre mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, ob Fahren bei deiner Behandlung möglich ist.
Verliere ich mit einem Rezept die Fahrerlaubnis nicht?
Nicht automatisch. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft bei Tatsachen, die Zweifel begründen, die Eignung (§ 11 Abs. 2 FeV). Nach Anlage 4 Nr. 9.6 FeV schließen eine Vergiftung und eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit unter das erforderliche Maß die Eignung aus. Bei einem Bescheid achte auf Fristen und hol dir Rat.
Muss ich bei einer Kontrolle mein Rezept zeigen?
Das Rezept ist dein Nachweis für die Verschreibung. Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten empfiehlt, eine Kopie und einen Arztbrief mitzuführen. Ob und wann du Unterlagen vorlegen musst, hängt vom Anlass ab. Frag bei Unsicherheit deine Ärztin, deinen Arzt oder eine Anwältin beziehungsweise einen Anwalt.