Politik und Forschung · Gesetzgebung und Änderungen

Welche Pläne hat die Bundesregierung für Cannabis?

Häufige Fragen

Was plant die Bundesregierung bei Cannabis?

Das Bundesgesundheitsministerium führt das Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes als laufendes Verfahren. Danach soll Cannabis in Form von Blüten nur nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Ärztin oder Arzt verschrieben werden dürfen. Weitere Meldungen der Fachpresse sind nicht amtlich geprüft.

Gilt eine geplante Änderung schon jetzt?

Nein. Eine geplante Änderung gilt erst, wenn das Gesetz beschlossen und verkündet ist. Bis dahin gilt der bisherige Gesetzestext, zum Beispiel das KCanG für Besitz und Eigenanbau oder das MedCanG für die ärztliche Verschreibung.

Ändert sich der Besitz von Cannabis durch die Pläne?

Das MedCanG-Änderungsverfahren betrifft nach dem BMG die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken. Für den Besitz außerhalb der Medizin gelten die Regeln des KCanG, also bis 25 Gramm für Personen ab 18 Jahren. Prüfe vor einer Entscheidung den aktuellen Gesetzestext.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz (KCanG) auf gesetze-im-internet.de
  2. Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) § 3 auf gesetze-im-internet.de
  3. § 31 SGB V (Arznei- und Verbandmittel)
  4. BMG: Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
  5. gesetze-im-internet.de: § 43 KCanG
  6. gesetze-im-internet.de: Art. 76 GG

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.