Darf man im Auto mit Kindern Cannabis konsumieren?
Nein. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Dem Wortlaut nach erfasst das auch den Konsum, während Minderjährige im selben Auto sitzen. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 4 KCanG). Das Fahren unter Cannabis regelt davon getrennt das Straßenverkehrsgesetz. Dieser Artikel erklärt beide Regeln und was Eltern im Alltag beachten sollten.
Was das Verbot in unmittelbarer Gegenwart bedeutet
Das Gesetz stellt den Schutz junger Menschen in den Mittelpunkt. § 5 Abs. 1 KCanG nennt keinen bestimmten Ort. Entscheidend ist, dass eine Person unter 18 Jahren unmittelbar anwesend ist, wenn jemand Cannabis konsumiert. Ob eine bestimmte Situation darunter fällt, beurteilen im Einzelfall die Behörden und Gerichte. Für Eltern heißt das: Im Auto mit Kindern wird nicht konsumiert, damit die Frage gar nicht erst entsteht.
Auch im geparkten Auto
Manche meinen, ein parkendes Auto sei ein privater Raum. § 5 Abs. 1 KCanG knüpft aber an die Gegenwart der Minderjährigen an und nicht an einen Ort. Wer unsicher ist, verzichtet auf den Konsum, solange Kinder im Auto sind.
Fahren unter Cannabis: der Grenzwert
Das Fahren ist ein eigenes Thema und unterliegt dem Straßenverkehrsgesetz. Nach § 24a Abs. 1a StVG handelt ordnungswidrig, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat. Das gilt unabhängig davon, ob Kinder im Auto sitzen.
Wer zusätzlich ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt oder die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks antritt, kann nach § 24a Abs. 2a StVG einen eigenen Tatbestand erfüllen. Die Kombination ist deshalb besonders riskant.
Bußgeld und Fahrverbot
Für Verstöße nach § 24a StVG sieht das Gesetz Bußgelder vor. Die Obergrenzen stehen in § 24a Abs. 3 StVG, und in den Fällen des Absatzes 2a gilt ein höherer Rahmen. Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist nach § 25 Abs. 1 StVG in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.
Eine Ausnahme gilt nach § 24a Abs. 4 StVG, wenn der Wirkstoff aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Dazu klärst du dich mit deiner Ärztin oder deinem Arzt ab.
Kinder schützen
Das BIÖG beschreibt auf cannabispraevention.de, dass sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet. Kinder sollten deshalb nicht in eine Situation geraten, in der sie Konsum miterleben. Klare Regeln helfen: kein Konsum im Auto, kein Konsum vor dem Fahren und keine Gegenstände offen liegen lassen. Zu Hause sind Cannabis und Vermehrungsmaterial nach § 10 KCanG durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu schützen.
Kinder brauchen Regeln, die sie verstehen, und sie dürfen Fragen stellen. Ein ehrliches Gespräch über Gründe und Risiken passt zu ihrem Alter.
Konsum, Gegenwart und Fahrt
Drei Dinge werden oft vermischt. Konsum meint den Gebrauch von Cannabis. Das Konsumverbot nach § 5 Abs. 1 knüpft an die Gegenwart einer Person unter 18 Jahren an. Das Verbot beim Fahren nach § 24a StVG knüpft an den Blutwert und an das Führen des Fahrzeugs an. Wer beides trennt, versteht die Lage deutlich besser.
Ein typisches Missverständnis
Ein verbreiteter Irrtum lautet, der Konsum vor der Fahrt liege schon lange genug zurück. Für den Grenzwert entscheidet der Wert im Blutserum, nicht das persönliche Gefühl. Der sicherste Weg ist, vor dem Fahren ganz auf Cannabis zu verzichten.
Alternativen zum Fahren
Wer nach einem Konsum nicht fahren möchte, braucht einen Plan vorher. Öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften mit einer Person, die nüchtern bleibt, oder ein Taxi sind naheliegende Wege. Dieser Plan sollte feststehen, bevor der Abend beginnt.
Was du tun kannst
- Im Auto mit Kindern keinen Cannabis konsumieren, auch nicht im Stand.
- Vor jeder Fahrt auf Konsum verzichten.
- Cannabis und Vermehrungsmaterial so aufbewahren, dass Kinder und Jugendliche nicht herankommen.
- Bei Sorgen um den eigenen Konsum eine Beratungsstelle vor Ort oder online aufsuchen.
Mehr zum Verbot in Gegenwart von Minderjährigen erklärt der Artikel zum Konsumverbot in Gegenwart von Minderjährigen. Wie Eltern zu Hause vorgehen, beschreibt der Artikel zum Kiffen zu Hause mit Kindern. Die Mischung aus Alkohol und Cannabis erklärt der Artikel zu Mischkonsum mit Alkohol.
Häufige Fragen
Ist Cannabiskonsum im Auto mit Kindern verboten?
Das KCanG verbietet den Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren (§ 5 Abs. 1). Dem Wortlaut nach erfasst das auch ein Auto, in dem Minderjährige sitzen. Im Einzelfall beurteilen Behörden und Gerichte die Lage. Eltern verzichten deshalb am besten ganz auf den Konsum.
Ab welchem THC-Wert gilt man beim Fahren als Verstoßender?
Nach § 24a Abs. 1a StVG liegt ein Verstoß vor, wenn im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt wird und 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum nachgewiesen werden. Bei zusätzlichem Alkohol kommt ein eigener Tatbestand nach § 24a Abs. 2a StVG hinzu. Im Einzelfall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Droht beim Fahren unter Cannabis ein Fahrverbot?
Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist nach § 25 Abs. 1 StVG in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen. Die Höhe der Geldbuße steht in § 24a Abs. 3 StVG. Wer betroffen ist, sollte die Anordnung früh von einer Fachperson prüfen lassen.