Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Gilt die Strafbarkeit der Weitergabe auch unter Freunden ohne Geld?

Häufige Fragen

Ist es strafbar, Cannabis an einen Freund ohne Geld zu geben?

Ja, das kann strafbar sein. Das KCanG verbietet das Abgeben oder Weitergeben von Cannabis, und der Wortlaut verlangt nicht, dass Geld fließt (§ 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG). Ob im konkreten Fall eine Strafe droht, entscheiden Gerichte im Einzelfall. Bei Unsicherheit hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht.

Wie hoch ist die Strafe bei der Weitergabe an Minderjährige?

Wenn eine Person über 21 Jahre einem Kind oder Jugendlichen Cannabis gibt, nennt § 34 Abs. 3 KCanG ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall. Der Strafrahmen reicht von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Die genaue Strafe hängt vom Einzelfall ab.

Darf ich selbst angebautes Cannabis an Freunde verschenken?

Nein. Nach § 9 Abs. 2 KCanG darf Cannabis aus dem privaten Eigenanbau nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob Geld fließt. Wer Fragen hat, lässt sich vorher beraten.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz, § 34 (gesetze-im-internet.de)
  2. Konsumcannabisgesetz, § 9 (gesetze-im-internet.de)
  3. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht

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