Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Seit wann gilt das Konsumcannabisgesetz?

Häufige Fragen

Seit wann gilt das Konsumcannabisgesetz?

Das Cannabisgesetz ist nach Angaben des BIÖG am 1. April 2024 in Kraft getreten. Den aktuellen Wortlaut des KCanG findest du auf gesetze-im-internet.de.

Welche Altersgrenze gilt für Besitz nach dem KCanG?

Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist für Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 3 Abs. 1 KCanG). Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind nach § 3 Abs. 2 insgesamt bis zu 50 Gramm erlaubt, bei Blüten und sonstigem Pflanzenmaterial bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen. Jüngere haben keine dieser Erlaubnisse.

Quellen

  1. KCanG im Wortlaut (gesetze-im-internet.de)
  2. KCanG § 5 Konsumverbote
  3. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  4. BIÖG cannabispraevention.de: Gesetzeslage für Jugendliche
  5. Bundesgesundheitsministerium: Cannabis
  6. KCanG § 6 (gesetze-im-internet.de)
  7. KCanG § 1 (gesetze-im-internet.de)
  8. KCanG § 2 (gesetze-im-internet.de)
  9. KCanG § 34 (gesetze-im-internet.de)
  10. KCanG § 36 (gesetze-im-internet.de)

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