Wann sollten Eltern das Jugendamt einschalten?
Für die meisten Eltern ist eine fachliche Beratung der erste Schritt, wenn sie sich wegen Cannabis Sorgen machen. Sie ordnet die Lage ein und zeigt, welche Stellen helfen können, auch das Jugendamt. Schneller handeln musst du, wenn eine akute Gefahr besteht, etwa durch Gewalt, Drohungen oder einen Verdacht auf Weitergabe von Cannabis an dein Kind. Werden Jugendliche unter 18 Jahren beim Konsum erwischt, werden die Eltern laut Cannabisprävention des Bundes in jedem Fall informiert, und unter Umständen wird die örtliche Jugendhilfe hinzugezogen.
Warum die Entscheidung oft schwerfällt
Viele Eltern zögern, weil sie Angst haben, das Vertrauen des Kindes zu verlieren oder ein Verfahren auszulösen, das sie nicht überblicken. Dieses Zögern ist nachvollziehbar. Es hilft aber, die Frage in zwei Teile zu zerlegen: Brauche ich Unterstützung für mich und mein Kind, und brauche ich eine Stelle, die Verantwortung übernimmt? Den zweiten Teil beantwortest du am besten mit fachlicher Hilfe.
Erst die Lage klären
Bevor du eine Behörde einschaltest, hilft es, die Situation sachlich zu beschreiben. Frag dich dabei:
- Was genau beobachte ich? Konsum, Rückzug, Geldprobleme, Leistungsabfall oder etwas anderes?
- Seit wann ist das so, und wird es mit der Zeit schlimmer?
- Gibt es Hinweise auf Gefahr für das Kind oder für andere, etwa durch Konsum im Straßenverkehr oder bei Gewalt?
- Hat das Kind selbst schon um Hilfe gebeten oder Sorgen geäußert?
- Welche Gespräche und Hilfen hast du bereits versucht?
Eine Liste dieser Punkte, mit Datum, ist für jede Beratung wertvoll. Sie zwingt dich außerdem, zwischen Beobachtung und Vermutung zu unterscheiden.
Wann du nicht warten solltest
Einige Situationen verlangen schnelleres Handeln. Dazu gehören akute Gefahr für Leib und Leben, Drohungen, Gewalt in der Familie oder ein Zustand, in dem dein Kind nicht ansprechbar ist. In einer akuten Lage gilt: den Notruf wählen und die Situation nicht allein aussitzen.
Auch der Verdacht, dass jemand deinem Kind Cannabis gibt, ist ernst zu nehmen. Das Gesetz stellt die Weitergabe an Minderjährige unter Strafe. Bei einer Person über 21 Jahre liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, mit drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe (§ 34 Abs. 3 KCanG). Sprich in diesem Fall zeitnah mit einer Beratungsstelle, wie du den Hinweis weitergibst.
Was du vor einem Gespräch klären kannst
Wenn du dich entscheidest, Unterstützung einzuholen, hilft diese Vorbereitung:
- Ein kurzer Text mit den wichtigsten Beobachtungen, sachlich und ohne Vorwürfe.
- Die Liste der bisherigen Gespräche und Hilfen, auch wenn sie nicht gewirkt haben.
- Eine Antwort darauf, was du dir als Ergebnis wünschst: weniger Konsum, mehr Gespräch, ein Termin bei einer Fachstelle.
- Ein Blick darauf, wer sonst noch in der Familie betroffen ist, zum Beispiel ein Geschwisterkind.
Das Kind einbeziehen
Dein Kind sollte wissen, dass du dir Hilfe holst, und zwar möglichst von dir selbst. Wer hinter dem Rücken des Kindes handelt, riskiert Vertrauen. Sag ehrlich, warum du dir Sorgen machst, und was als Nächstes passieren soll. Das bedeutet nicht, dass du jede Entscheidung mit dem Kind abstimmen musst. Es bedeutet, dass es die Gründe kennt.
Wenn dein Kind dir danach Vorwürfe macht, ist das schmerzhaft, aber kein Zeichen, dass du falsch liegst. Bleib ruhig, sag, dass du es ernst nimmst, und halte den Kontakt offen.
Wo du zuerst anrufen kannst
Für eine erste Einordnung bietet sich das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer an. Es ist unter 0800 111 0 550 erreichbar, anonym und kostenlos, und richtet sich an Eltern, die Sorgen um ihre Kinder haben. Bei Fragen zu Sucht und Drogen hilft außerdem die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031, sie ist kostenpflichtig. Auf den Seiten der BIÖG findest du zusätzlich Hinweise zu Beratungsangeboten für Eltern. Eine Suchtberatungsstelle vor Ort kann die Lage gemeinsam mit euch einschätzen und den Weg zur passenden Stelle zeigen.
Was eine Beratung für dich tun kann
Eine Beratung hört dir zu, ordnet deine Beobachtungen ein und zeigt Wege auf, die du selbst nicht siehst. Sie kann dir helfen zu entscheiden, ob du zuerst ein Gespräch mit dem Kind führst, ob eine Fachstelle hinzugezogen werden sollte oder ob weitere Stellen nötig sind.
Du musst dich in der Beratung nicht festlegen. Du kannst offen fragen, welche Schritte in deiner Situation sinnvoll sind, wie lange sie dauern können und welche Rechte du als Mutter oder Vater hast. Schreib dir die Antworten auf, damit du sie später nachlesen kannst.
Was du jetzt tun kannst
- Schreib deine Beobachtungen mit Datum auf.
- Ruf zuerst eine Beratung an, um die Lage einzuordnen.
- Sprich mit deinem Kind offen darüber, dass du Hilfe holst.
- Entscheide erst nach der Beratung, ob weitere Stellen nötig sind.
- Wähle bei akuter Gefahr sofort den Notruf.
Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten findest du im Bereich Jugendschutz. Wer wissen möchte, wie das Gespräch selbst gelingt, liest den Artikel Warum hilft Zuhören mehr als Konfrontation?
Häufige Fragen
Wann sollte ich das Jugendamt einschalten?
Entscheidend ist die Lage: Bei akuter Gefahr für das Kind handelst du sofort, etwa über den Notruf. In anderen Fällen klärt eine Beratung zuerst, ob eine Behörde sinnvoll ist. Werden Jugendliche beim Konsum erwischt, werden die Eltern informiert, und unter Umständen wird die Jugendhilfe hinzugezogen. Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer ist unter 0800 111 0 550 erreichbar.
Verliere ich das Vertrauen meines Kindes, wenn ich Hilfe hole?
Das hängt davon ab, wie du es tust. Wenn du dem Kind offen sagst, warum du dir Sorgen machst und welche Hilfe du holst, bleibt das Vertrauen eher erhalten. Heimliches Handeln birgt dagegen das Risiko, dass sich das Kind betrogen fühlt.
Welche Stelle hilft mir zuerst?
Für eine erste Einordnung eignet sich das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550. Bei Fragen zu Sucht und Drogen ist die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031 erreichbar. Eine Suchtberatungsstelle vor Ort kann die Lage gemeinsam mit euch besprechen.