Straßenverkehr · THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Gelten Grenzwerte auch für HHC und andere Substanzen?

Häufige Fragen

Gilt der THC-Grenzwert auch für HHC?

Der Grenzwert von 3,5 ng/ml in § 24a Abs. 1a StVG gilt für THC. HHC steht nicht in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG. Wird im Blutserum THC nachgewiesen, greift Abs. 1a unabhängig vom konsumierten Produkt. Unabhängig vom Bußgeld kann die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung prüfen.

Darf ich fahren, wenn ich mich nach dem Konsum wieder fit fühle?

Das Gefühl ist kein Maßstab. Entscheidend ist der Befund im Blutserum, und der kann länger bestehen als die spürbare Wirkung. Wenn du unsicher bist, fahre nicht und nutze eine andere Verbindung.

Quellen

  1. Straßenverkehrsgesetz § 24a (Gesetzestext)
  2. Straßenverkehrsgesetz, Anlage zu § 24a (Gesetzestext)
  3. Fahrerlaubnis-Verordnung § 14 (Gesetzestext)
  4. Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 4 (Gesetzestext)

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