Straßenverkehr · THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Gilt der THC-Grenzwert auch für Fahrradfahrende?

Häufige Fragen

Gilt der THC-Grenzwert auch beim Radfahren?

Nach dem Wortlaut von § 24a Abs. 1a StVG gilt er für das Führen eines Kraftfahrzeugs. Ein Fahrrad mit Muskelkraft ist keines, ebenso wenig ein Pedelec bis 25 km/h (§ 1 Abs. 3 StVG). Strafbar kann Radfahren trotzdem sein, wenn jemand infolge berauschender Mittel nicht sicher fahren kann (§ 316 StGB).

Kann die Fahrerlaubnisbehörde auch Radfahrenden etwas untersagen?

Ja. Erweist sich jemand als ungeeignet zum Führen eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs, kann ihm die Fahrerlaubnisbehörde das Führen untersagen oder Auflagen anordnen (§ 3 FeV). Die Voraussetzungen im Einzelfall klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Was soll ich tun, wenn ich nach dem Konsum Rad fahren möchte?

Wähle einen anderen Weg, etwa zu Fuß, mit dem Bus oder per Mitfahrgelegenheit. Plane das am besten vor dem Konsum und verlass dich nicht darauf, dass du dich fit fühlst.

Quellen

  1. StVG § 24a Alkohol und berauschende Mittel (gesetze-im-internet.de)
  2. StVG § 1 (Kraftfahrzeuge)
  3. FeV § 3 (fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge)
  4. StGB § 316 (Trunkenheit im Verkehr)

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