Gilt der THC-Grenzwert auch für Fahrradfahrende?
Gilt der THC-Grenzwert auch für Fahrradfahrende? Dem Wortlaut nach nicht: § 24a Abs. 1a StVG ordnet die Ordnungswidrigkeit für den an, der „im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt“ und 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat. Ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug. Das heißt nicht, dass Radfahren nach Konsum folgenlos bleibt. Dieser Artikel zeigt, was gilt, wo die Grenzen verlaufen und welche anderen Regeln greifen.
Was der Grenzwert regelt
Nach § 24a Abs. 1a StVG liegt der Grenzwert bei 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum. Er knüpft an das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr an. Nach § 24a Abs. 2 StVG zählt auch der Nachweis anderer berauschender Mittel aus der Anlage zum Gesetz, ebenfalls bei Fahrten mit einem Kraftfahrzeug. Mehr dazu erklärt der Artikel über Grenzwerte für HHC und andere Substanzen.
Was als Kraftfahrzeug gilt
Als Kraftfahrzeuge gelten nach § 1 Abs. 2 StVG Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden. Ein Fahrrad, das nur mit Muskelkraft fährt, gehört nicht dazu. Das Gesetz nimmt in § 1 Abs. 3 StVG außerdem Fahrzeuge aus, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und einen elektromotorischen Hilfsantrieb mit höchstens 0,25 kW Nenndauerleistung haben, dessen Unterstützung bei 25 km/h oder früher unterbrochen wird. Für diese Pedelecs gelten die Vorschriften über Fahrräder.
Fahrzeuge, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können Kraftfahrzeuge sein. Ob ein bestimmtes Elektrofahrzeug darunter fällt, hängt von seiner Bauart ab. Hier hilft die Auskunft einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, bevor du dich auf eine Annahme verlässt.
Welche Regeln für Radfahrende trotzdem gelten
Das Strafgesetzbuch spricht nicht nur von Kraftfahrzeugen. Nach § 316 StGB macht sich strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Das kann auch auf dem Fahrrad zutreffen, unabhängig von einem Messwert.
Außerdem gibt es eine Regel zur Fahreignung: Erweist sich jemand als ungeeignet zum Führen eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder Auflagen anzuordnen (§ 3 Abs. 1 FeV). Bestehen Bedenken, kann sie ein Gutachten anordnen (§ 3 Abs. 3 FeV). Dabei berücksichtigt sie, dass fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge regelmäßig geringere Gefährlichkeit aufweisen (§ 3 Abs. 4 FeV). Wer sich in einer solchen Lage befindet, sollte den Vorgang mit einer Fachperson durchgehen.
Ein erfundenes Beispiel: Eine Person fährt nach dem Konsum Schlangenlinien auf dem Rad und wird kontrolliert. Der Grenzwert aus § 24a Abs. 1a StVG ist dann nicht der Maßstab. Geprüft wird, ob sie das Fahrzeug sicher führen konnte (§ 316 StGB), und die Fahrerlaubnisbehörde kann Eignungszweifel nach § 3 FeV verfolgen. Auch der Mischkonsum-Tatbestand des § 24a Abs. 2a StVG knüpft an Absatz 1a und damit an das Kraftfahrzeug an.
Warum Vorsicht trotzdem sinnvoll bleibt
Radfahren findet im selben Verkehrsraum wie das Autofahren statt: mit Autos, Bussen und Fußgängerinnen und Fußgängern. Unfälle sind auch mit dem Rad möglich und können Dritte treffen. Ob ein Verfahren folgt, hängt vom Einzelfall ab. Die sicherste Entscheidung bleibt, nach Cannabiskonsum nicht zu fahren, auch nicht mit dem Rad.
Was du vor einer Fahrt tun kannst
- Plane vor dem Konsum den Heimweg: Fußweg, Bus, Bahn, Taxi oder eine Mitfahrgelegenheit.
- Lass das Rad stehen, wenn du dir unsicher bist, ob du sicher fahren kannst.
- Halte dich an den Gesetzestext und nicht an Angaben aus Foren.
Eine Beratungsstelle hilft, wenn du merkst, dass sich Konsum und Wege im Alltag immer wieder überschneiden. Dort wird ohne Schuldzuweisung gesprochen.
Die Antwort in drei Sätzen
- Der Grenzwert von 3,5 ng/ml gilt nach dem Wortlaut für Kraftfahrzeuge.
- Fahrräder mit Muskelkraft und Pedelecs bis 25 km/h sind keine Kraftfahrzeuge.
- Strafrecht und Fahreignungsrecht kennen eigene Regeln, die auch Radfahrende betreffen können.
Wann du dich beraten lassen solltest
Wenn du eine konkrete Situation klären musst, etwa nach einer Kontrolle auf dem Rad, wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht. Ein allgemeiner Artikel kann den Einzelfall nicht ersetzen. Weitere Artikel zu Grenzwerten und Kontrollen findest du im Bereich Straßenverkehr. Die Grundlagen zum Grenzwert erklärt der Beitrag Was bedeutet der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml?
Häufige Fragen
Gilt der THC-Grenzwert auch beim Radfahren?
Nach dem Wortlaut von § 24a Abs. 1a StVG gilt er für das Führen eines Kraftfahrzeugs. Ein Fahrrad mit Muskelkraft ist keines, ebenso wenig ein Pedelec bis 25 km/h (§ 1 Abs. 3 StVG). Strafbar kann Radfahren trotzdem sein, wenn jemand infolge berauschender Mittel nicht sicher fahren kann (§ 316 StGB).
Kann die Fahrerlaubnisbehörde auch Radfahrenden etwas untersagen?
Ja. Erweist sich jemand als ungeeignet zum Führen eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs, kann ihm die Fahrerlaubnisbehörde das Führen untersagen oder Auflagen anordnen (§ 3 FeV). Die Voraussetzungen im Einzelfall klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Was soll ich tun, wenn ich nach dem Konsum Rad fahren möchte?
Wähle einen anderen Weg, etwa zu Fuß, mit dem Bus oder per Mitfahrgelegenheit. Plane das am besten vor dem Konsum und verlass dich nicht darauf, dass du dich fit fühlst.