Gibt es eine Mustersatzung für Cannabis Social Clubs?
Ja, es gibt eine veröffentlichte Mustersatzung für Cannabis Social Clubs: Der CSC-Dachverband stellt sie auf seiner Website bereit. Sie ist allerdings nur ein Ausgangspunkt, und sie ist nicht auf das KCanG zugeschnitten. Die Präambel und die Zielbestimmung der Vorlage sprechen von der Gründung einer Anbaugemeinschaft, sobald eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist, und von Öffentlichkeitsarbeit für eine Änderung der Drogengesetzgebung. Außerdem lässt sie auch juristische Personen als Mitglieder zu. Das passt nicht zu den Vorgaben für Anbauvereinigungen. Der Artikel zeigt, was die Satzung nach dem KCanG enthalten muss.
Was eine Mustersatzung leistet
Eine Mustersatzung bündelt die Punkte, die jede Vereinssatzung braucht. Das Bürgerliche Gesetzbuch verlangt als Mindestinhalt den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins sowie die Angabe, dass er eingetragen werden soll (§ 57 BGB). Die Satzung soll außerdem Bestimmungen über Eintritt und Austritt der Mitglieder, über Mitgliedsbeiträge, über die Bildung des Vorstands und über die Berufung der Mitgliederversammlung und die Beurkundung der Beschlüsse enthalten (§ 58 BGB). Eine Vorlage zeigt, welche Fragen zu klären sind. Sie kennt aber euren Standort, eure Mitglieder und eure Pläne für Anbau und Abgabe nicht.
Pflichtinhalte nach dem KCanG
Das KCanG stellt zusätzliche Anforderungen an die Satzung. Die Behörde muss die Erlaubnis versagen, wenn die Satzung eines dieser Merkmale nicht vorsieht (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KCanG):
- Als Zweck ist ausschließlich vorgesehen: der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe des angebauten Cannabis durch und an Mitglieder zum Eigenkonsum, die Information der Mitglieder über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung sowie die Weitergabe von Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau an Mitglieder, an sonstige Personen ab 18 Jahren oder an andere Anbauvereinigungen.
- Es gibt eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten.
- Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
- Erwerb und Fortdauer der Mitgliedschaft sind an einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland geknüpft. Für Vereine regelt § 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG zusätzlich den Verlust der Mitgliedschaft, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt nicht mehr in Deutschland befindet.
- Bei Genossenschaften ist vorgesehen, dass der Gewinn der gesetzlichen Rücklage und anderen Ergebnisrücklagen zugeschrieben wird und keine Gewinnverteilung an die Mitglieder erfolgt.
Hinzu kommt, dass Vereine ihre Mitgliedsbeiträge in der Satzung festlegen (§ 24 KCanG). Die Obergrenze von 500 Mitgliedern (§ 16 Abs. 2 KCanG) und die Regel, dass eine Person nur in einem Club Mitglied sein darf, gelten unmittelbar. Sie müssen nicht in der Satzung stehen, es hilft aber, sie dort und im Aufnahmeverfahren abzubilden.
Die Vorlage des Dachverbands prüfen
Lies die Vorlage mit dem KCanG daneben und markiere, was nicht passt. Die Zielbestimmung der Vorlage zählt mehrere Ziele auf, darunter politische Interessenvertretung und Aufklärungsarbeit an Schulen. Für die Satzung einer Anbauvereinigung muss der Zweck dagegen ausschließlich dem Katalog aus § 1 Nr. 13 KCanG entsprechen. Auch die Aufnahmeregeln und die Regeln zur Mitgliedschaft juristischer Personen sind zu prüfen. Passe jede Stelle an, die von den Vorgaben abweicht, und streiche, was nicht zu einer Anbauvereinigung passt.
Abgleich mit Antrag und Konzept
Lege die Satzung neben den Antrag und das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Die Mitgliederzahl, die Verantwortlichen und der Standort sollten übereinstimmen. Widersprüche führen zu Rückfragen, die das Verfahren verlängern. Vorstandsmitglieder und sonstige vertretungsberechtigte Personen müssen Mitglieder sein (§ 16 Abs. 6 KCanG); die Satzung sollte das berücksichtigen. Der Artikel zum Gesundheits- und Jugendschutzkonzept zeigt, welche Inhalte das Konzept braucht.
Satzungsänderungen später
Ein Beschluss, der die Satzung ändert, braucht eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen; für eine Änderung des Zwecks ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich (§ 33 Abs. 1 BGB). Die Änderung wird erst wirksam, wenn sie in das Vereinsregister eingetragen ist (§ 71 Abs. 1 BGB). Prüfe die Satzung deshalb vor der Gründungsversammlung sorgfältig. Ein Änderungsprotokoll mit Datum und Abstimmungsergebnis hält den Stand nachvollziehbar.
Warum eine Fachberatung sinnvoll ist
Eine Satzung ist verbindlich, sobald die Mitglieder sie beschließen. Eine Prüfung durch eine Anwältin oder einen Anwalt mit Erfahrung im Vereinsrecht lohnt sich, weil Änderungen später Beschlüsse und Eintragungen erfordern. Die Vorlage des Dachverbands ersetzt diese Prüfung nicht.
Was du jetzt konkret tun kannst
Die Publikation steht auf der Seite des CSC-Dachverbands. Lies sie vollständig und gleiche jeden Absatz mit § 1 Nr. 13, § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 16 und § 24 KCanG ab. Frag die Behörde, ob sie bestimmte Angaben in der Satzung erwartet. Den Ablauf der Gründung beschreibt der Beitrag zur Gründung. Wähle die Rechtsform vorher aus; der Beitrag zur Rechtsform hilft dabei.
Häufige Fragen
Ist eine Mustersatzung rechtlich verbindlich?
Nein. Eine Mustersatzung ist eine Vorlage. Verbindlich wird eine Satzung erst, wenn die Mitglieder sie beschließen und der Verein eingetragen ist. Prüft dabei jede Angabe gegen das KCanG, vor allem gegen § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5.
Kann man die Mustersatzung ohne Anwältin übernehmen?
Das Gesetz schreibt eine anwaltliche Prüfung nicht vor. Die veröffentlichte Vorlage des Dachverbands ist aber nicht auf das KCanG zugeschnitten und müsste an mehreren Stellen geändert werden, etwa beim Zweck. Eine fachliche Prüfung vor dem Beschluss ist deshalb zu empfehlen.
Welche Angaben muss eine Satzung zwingend enthalten?
Nach § 57 BGB Zweck, Name und Sitz sowie die Angabe, dass der Verein eingetragen werden soll. Für Anbauvereinigungen verlangt § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KCanG zusätzlich den ausschließlichen gesetzlichen Zweck, die Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten, Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland als Voraussetzung der Mitgliedschaft. Bei Genossenschaften kommt die Regelung zur Gewinnverwendung hinzu.
Quellen
- CSC-Dachverband: Mustersatzung für einen Cannabis Social Club
- Konsumcannabisgesetz § 1 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 12 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 16 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 24 auf gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch § 33 auf gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch § 57 auf gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch § 58 auf gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch § 71 auf gesetze-im-internet.de